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Nomos Verlagsgesellschaft
Die Nomos Verlagsgesellschaft in Baden-Baden
Schwerpunkte sind neben der juristischen Textdokumentation die Publikation eines umfassenden Buch- und Zeitschriftenprogramms für juristische Praktiker.
Bei Nomos erscheinen zahlreiche bekannte Kommentare und Formularwerke, die in der Praxis weit verbreitet sind. Aus Überzeugung und in großem Umfang widmet sich der Verlag darüber hinaus der Publikation von hochstehender wissenschaftlicher Arbeiten aus den Bereichen Recht und Sozialwissenschaften.
Die fachübergreifende Thematik Europa spielt bei der gesamten Publikationstätigkeit eine zentrale Rolle und ist seit jeher ein Markenzeichen des Verlags.
Mit der Internet-Datenbank NomosOnline kann der juristische Praktiker die Fälle so effektiv wie möglich lösen. Die Nomos eLibrary ist die elektronische Wissenschaftsbibliothek mit einer großen Sammlung an Monografien und Zeitschriften.
Unsere Highlights im 1. Quartal 2023
Gesamtes Arbeitsrecht
Der NK-GA ist der Großkommentar zum Arbeitsrecht. 70 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben.
Die 2. Auflage liefert eine umfassende Bestandsaufnahme des modernen Arbeitsrechts im Kontext der aktuellen juristischen, politischen und globalen Entwicklungen.
Boecken / Düwell / Diller / Hanau (Hrsg.)
In 3 Bänden
In 3 Bänden
Kommentar 2. Auflage 2023 Buch Nomos
FormularBibliothek Vertragsgestaltung
Die FormularBibliothek Vertragsgestaltung bietet topaktuelle Muster in Kombination mit ausführlichen und besonders hochwertigen Erläuterungen für die Praxis. Erfahrene Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Justiz haben die Themen zusammengestellt, die in den wichtigsten anwaltlichen Tätigkeitsgebieten im Arbeitsalltag die entscheidende Rolle spielen.
Dombek / Kroiß (Hrsg.)
FormularBibliothek Vertragsgestaltung
FormularBibliothek Vertragsgestaltung
FormularBibliothek Vertragsgestaltung
Muster | Erläuterungen | Praxishinweise
Muster | Erläuterungen | Praxishinweise
Formularbuch 4. Auflage 2022 Buch inkl. Online-Nutzung Nomos
StichwortKommentar Legal Tech
Die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder ist Gegenwart und Zukunft der (juristischen) Berufe. Was bedeutet das aber nun konkret für die eigene Beratungs- und Entscheidungssituation, wann kann oder muss ich welche Technik einsetzen? Gefragt ist Anwendungswissen.
Der neue StichwortKommentar Legal Tech setzt genau hier an. Das Werk geht auf die entscheidenden rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Legal Tech-Anwendungen unter Einbeziehung aller betroffenen Rechtsgebiete ein erläutert die Legal Tech-Tools in technischer Hinsicht - verständlich und fallbezogen stellt die verschiedenen Geschäftsmodelle in ökonomischer Hinsicht dar.
Ebers (Hrsg.)
Recht | Geschäftsmodelle | Technik
Recht | Geschäftsmodelle | Technik
Kommentar 2023 Buch Nomos
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Strafgesetzbuch
Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Für die Praxis werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Kindhäuser / Neumann / Paeffgen / Saliger (Hrsg.)
In 4 Bänden
In 4 Bänden
Kommentar 6. Auflage 2023 Buch Nomos
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Ausländerrecht
Der NK-Ausländerrecht ist das Standardwerk für die engagierte Rechtsberatung, das alle Bereiche des Migrationsrechts umfasst. Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt auf der Rechtsprechung des EuGH zum Unions- und Assoziationsrecht, zum Familiennachzug und zum Asylverfahren und der des BGH zur Abschiebungshaft.
Hofmann (Hrsg.)
AufenthG | AsylG | GG | FreizügG/EU | StAG | EU-Abkommen | Assoziationsrecht
AufenthG | AsylG | GG | FreizügG/EU | StAG | EU-Abkommen | Assoziationsrecht
Kommentar 3. Auflage 2023 Buch Nomos
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Die Anwaltschaft und die Arbeitszeit
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist anspruchsvoll. Einem beliebten Bonmot zufolge übt der Rechtsanwalt eine selbstständige Dienstleistung aus, was bedeutet, dass er „selbst“ und „ständig“ „dienen“ und „leisten“ muss. Soweit der Rechtsanwalt als Einzelanwalt oder Partner einer Sozietät tätig wird, gibt es für sein zeitliches Engagement keine rechtlichen Grenzen. Aus dem Alltag von Sozietäten sind aber auch angestellte Rechtsanwälte nicht mehr wegzudenken. Für sie gilt aktuell das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit seinen engen Grenzen. Freilich war es bislang weitgehend üblich, den angestellten Anwälten im Rahmen von „Vertrauensarbeitszeit“ keine genauen zeitlichen Vorgaben zu machen, sondern ihnen lediglich Arbeitsaufgaben zuzuweisen. Dann blieb dem angestellten Anwalt überlassen, wann und wo er die Aufgaben erledigte (gegebenenfalls auch spätabends im Homeoffice), und dabei selbst auf die Einhaltung der Grenzen des ArbZG zu achten.
Umso irritierender auch für die Anwaltschaft ist das neue Urteil des BAG zur Arbeitszeiterfassung vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21), dessen vollständige Urteilsgründe seit einigen Tagen vorliegen. Darin kommt das BAG, gestützt auf die CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18), zu dem Ergebnis, dass bereits jetzt aus europarechtlichen Gründen eine Pflicht der Arbeitgeber zur Aufzeichnung aller Arbeitszeiten besteht, auch wenn das im ArbZG so nicht vorgesehen ist. Allerdings lassen die Urteilsgründe durchaus Raum für die Beibehaltung von Modellen der Vertrauensarbeitszeit, auch darf die Aufzeichnungspflicht in gewissem Umfang dem Arbeitnehmer zugewiesen werden. Ein in sich geschlossenes System, wie künftig zu verfahren ist, enthält das Urteil nicht. Diese Regelung ist Aufgabe des Gesetzgebers bei der anstehenden Novellierung des ArbZG.
Allerdings sind die Aufzeichnungspflichten nicht die einzige „Baustelle“. Dass das ArbZG strukturell völlig veraltet ist und mit seinen starren Grenzen der modernen digitalisierten und mobilen Arbeitswelt in keiner Weise mehr gerecht wird, ist anerkannt. Der Gesetzgeber wird also nicht nur die Aufzeichnungspflichten, sondern überhaupt den Anwendungsbereich und die Regelungsstrukturen des ArbZG überarbeiten müssen. Dabei ist er zwar an die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie gebunden, aber diese lassen erhebliche Spielräume für die Berücksichtigung von Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsverhältnisses, die der deutsche Gesetzgeber bislang nicht genutzt hat. Die Nutzung der europarechtlichen Spielräume wäre auch und gerade für die Anwaltschaft wichtig und auch geboten. Will man ihre Rolle als Organ der Rechtspflege ernstnehmen, muss man akzeptieren, dass Rechts-pflege eben oft unter Zeitdruck stattfindet, und dieser Zeitdruck kann nicht allein von den Partnern auf-gefangen werden. Einstweilige Verfügungen, eilige Haftprüfungstermine, 24-Stunden-Strafrechts-Hotlines oder Last-Minute-Rettungsaktionen für insolvenzbedrohte Unternehmen setzen auch einen flexiblen Mitarbeitereinsatz voraus.
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