Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Gleichbehandlung im Arbeits- und Zivilrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. Ziel des Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
In der Praxis berührt das AGG zahlreiche Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts sowie angrenzende Themen wie Entgelttransparenz, Inklusion, betriebliches Eingliederungsmanagement oder ESG-Strategien. Auf dieser Seite stellen wir ausgewählte Themenfelder vor, die im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stehen, und zeigen passende weiterführende Fachliteratur auf.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Kommentar- und Grundlagenwerke
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wirft in der anwaltlichen Beratung, in Unternehmen, bei Personalabteilungen sowie vor Gericht regelmäßig komplexe Auslegungs- und Anwendungsfragen auf. Kommentare und systematische Darstellungen geben hier Orientierung – von der Begründung eines Diskriminierungstatbestands bis zu Rechtsfolgen, Beweislastfragen und Schadensersatzansprüchen.
Neben klassischen Kommentaren gewinnt auch das Antidiskriminierungsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet zunehmend an Bedeutung, etwa in der Ausbildung und im Studium.
Entgeltgleichheit und EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Ein zentrales Anwendungsfeld des AGG ist die Entgeltgleichheit. Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts steht hier in engem Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Unternehmen künftig zu deutlich mehr Transparenz bei Vergütungssystemen verpflichtet.
Die Diskussion um Fair Pay, transparente Gehaltsstrukturen und diskriminierungsfreie Bewertungs- und Grading-Systeme ist nicht nur rechtlich relevant, sondern auch strategisch bedeutsam für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet dabei die rechtliche Grundlage für Ansprüche, Prüfpflichten und Durchsetzungsmechanismen.
Inklusion, Behinderung und das SGB IX
Das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung ist ein zentraler Bestandteil des Gleichbehandlungsgesetzes. In der Praxis besteht eine enge Verzahnung zwischen dem AGG und dem Sozialrecht, insbesondere dem SGB IX.
Fragen der Schwerbehinderung, der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Rolle der Schwerbehindertenvertretung sowie der angemessenen Vorkehrungen im Arbeitsverhältnis lassen sich regelmäßig nur im Zusammenspiel von AGG und Behindertenrecht beantworten. Literatur zum SGB IX bietet hier eine wichtige Ergänzung zur AGG-bezogenen Beratung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Diskriminierungsschutz
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) steht an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Gesundheitsmanagement und Diskriminierungsschutz. Fehler bei der Durchführung oder Unterlassung eines BEM können nicht nur kündigungsrechtliche Folgen haben, sondern auch Bezüge zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufweisen – etwa bei mittelbarer Benachteiligung wegen einer Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Praxisleitfäden und Handbücher zum BEM unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsräte und Interessenvertretungen dabei, rechtssichere und diskriminierungsfreie Verfahren zu etablieren.
AGG, Arbeitsrecht und ESG-Strategien
Gleichbehandlung, Diversität und Inklusion sind heute feste Bestandteile moderner ESG-Strategien. Das AGG fungiert dabei als rechtliches Fundament für arbeitsrechtliche ESG-Maßnahmen, insbesondere im Bereich „Social“.
Arbeitsrechtliche ESG-Strategien betreffen unter anderem diskriminierungsfreie Rekrutierungsprozesse, faire Vergütungssysteme, Diversity-Konzepte und den Schutz vulnerabler Gruppen. Unternehmen, die das Gleichbehandlungsgesetz systematisch in ihre Compliance- und Nachhaltigkeitsstrategie integrieren, reduzieren rechtliche Risiken und stärken zugleich ihre Arbeitgebermarke.
Heimann
Arbeitsrechtliche ESG-Strategien
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