Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht: Zielgerichtet zur großen Reform

Die umfassendste Reform des Betreuungsrechts und Vormundschaftsrechts seit 30 Jahren bringt 2023 wichtige Neuregelungen.

Die lang erwartete Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zielt vor allem auf eine stärkere Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen.

Zudem rückt im Vormundschaftsrecht das Mündel als Rechtssubjekt sowie Träger von Rechten in den Fokus des Interesses.

  • Zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen, etwa im BGB und SGB, neu: BtOG und VBVG, BtRegV.
  • Ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten
  • Großer Informationsbedarf insbesondere für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrenspflegerinnen und -pfleger, Alten- und Pflegeheime sowie Wohlfahrtsverbände.

Die wichtigsten Änderungen im Blick

  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten und Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung
  • Änderung der §§ 1773 ff BGB zur Modernisierung des Vormundschaftsrechts
  • neues Notvertretungsrecht für Ehegatten

 

Betreuungsrecht-Reform: Unser Toptitel

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Beiträge zum Betreuungsrecht

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

C.H.BECK-Lektor Dr. Frank Lang stellt die Fachliteratur vor

Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht in beck-online

beck-online. Betreuungsrecht PLUS

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Die neue Zeitschrift für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer: BtR – Betreuungsrecht aktuell

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Praktische Hilfen mit den C.H.BECK-Vorsorgebroschüren

Weitere Kommentare und Handbücher zum reformierten Betreuungsrecht

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Stand: September 2022

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