Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht: Zielgerichtet zur großen Reform
Die umfassendste Reform des Betreuungsrechts und Vormundschaftsrechts seit 30 Jahren bringt 2023 wichtige Neuregelungen.
Die lang erwartete Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zielt vor allem auf eine stärkere Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen.
Zudem rückt im Vormundschaftsrecht das Mündel als Rechtssubjekt sowie Träger von Rechten in den Fokus des Interesses.
- Zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen, etwa im BGB und SGB, neu: BtOG und VBVG, BtRegV.
- Ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten
- Großer Informationsbedarf insbesondere für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrenspflegerinnen und -pfleger, Alten- und Pflegeheime sowie Wohlfahrtsverbände.
Die wichtigsten Änderungen im Blick
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten und Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung
- Änderung der §§ 1773 ff BGB zur Modernisierung des Vormundschaftsrechts
- neues Notvertretungsrecht für Ehegatten
Betreuungsrecht-Reform: Unser Toptitel
Weitere Neuerscheinungen
Die neue Zeitschrift für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer: BtR – Betreuungsrecht aktuell
Rechtzeitig zur großen Reform startet die Zeitschrift BtR – Betreuungsrecht aktuell für Berufsbetreuerinnen und Berufsbeteuer. Sie können jetzt 2 Ausgaben kostenlos testen inkl. Online-Modul und die neue Zeitschrift ganz in Ruhe kennenlernen.
- zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Berufsbetreuerinnen und -betreuern
- macht Sie fit für das neue Betreuungsrecht
- praxisorientiert mit Arbeitshilfen und nützlichen Hinweisen für die Umsetzung in die tägliche Arbeit
für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Weitere Kommentare und Handbücher zum reformierten Betreuungsrecht
Spezielle Fragestellungen, die sich für Betreuerinnen und Betreuer in Bezug auf das reformierte Recht ergeben, greifen diese weiteren Kommentare und Handbücher auf und tragen so zu einer reibungslosen Umsetzung des neuen Betreuungsrechts bei. Sie sind Pflichtlektüre für Anwälte und Notare, Betreuer, Verbände und Gerichte.
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Stand: September 2022