Das Mietrechtsanpassungsgesetz und seine Folgen

Aufgrund der umstrittenen Wirkung der Mietpreisbremse hat der Bundestag Ende 2018 das Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Pünktlich zu Neujahr trat dieses in Kraft. Insbesondere betroffen ist davon die Modernisierung der Mietsache.

 

„Hat der Vermieter noch im alten Jahr angekündigt, profitiert er bei der später erfolgenden Mieterhöhung vom alten Recht“, schreibt Prof. Dr. Markus Artz in der NJW. Kurz vor Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes kündigten daher viele Vermieter ihre bereits vorgenommenen Modernisierungsvorhaben an. Aus wirtschaftlicher Sicht ein durchaus nachvollziehbarer Prozess.

 

In München wurde jedoch an Silvester ein eher fragwürdiges Modernisierungsvorhaben publik gemacht, bei diesem sollen die Mieten um bis zu 12 Euro pro Quadratmeter erhöht werden, berichtet Prof. Dr. Artz. Aber modernisiert wird nicht etwa sofort: „Mit der Renovierung soll, abgesehen von Fundamenten für die Balkone, erst im März 2021 begonnen werden.“ Artz‘ Bilanz: „Mit einem solchen Verhalten konnte kein Gesetzgeber rechnen.“

 

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