Neu zum Mietrecht: Aktuelles zur Reform

Im Jahr 2019 ist das »Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache« –Mietrechtsanpassungsgesetz – in Kraft getreten:

  • Nachjustierung der Mietpreisbremse durch Einführung einer vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters
  • Einschränkungen der Modernisierungsmieterhöhung durch Herabsetzung der möglichen Umlage und Einführung einer generellen Kappungsgrenze
  • Schadensersatz und Bußgeldtatbestand bei vorsätzlicher direkter Herausmodernisierungsabsicht des Vermieters.

Auch die Corona-Krise hat 2020 zu vielen Veränderungen im Mietrecht geführt.

 

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