Investitionsbooster 2025: Neue Impulse für Unternehmen

Mit dem Investitionsbooster setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für wirtschaftliches Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Das neue Gesetzespaket schafft gezielte steuerliche Anreize, um Investitionen in Deutschland zu fördern – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Erfahren Sie hier, was sich ändert, wann die Maßnahmen greifen und wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann.

 

Was ist neu? Gesetzliche Grundlagen und Zeitplan

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde am 26. Juni 2025 vom Bundestag beschlossen und am 11. Juli 2025 vom Bundesrat bestätigt. Es ist am 19. Juli 2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize zu stärken.

Die zentralen Maßnahmen gelten für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden. Ab 2028 folgen weitere steuerliche Entlastungen, etwa durch die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer.

 

Der Investitionsbooster im Überblick

1. Degressive Abschreibung bis zu 30 Prozent

Kernstück des Investitionsboosters ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa Maschinen, Büroausstattung oder Fahrzeuge. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027. Unternehmen können im Jahr der Anschaffung bis zu 30 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Dies ermöglicht eine schnellere Refinanzierung und erhöht die Liquidität.

2. Sonderregelung für Elektrofahrzeuge

Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gilt eine besonders attraktive Abschreibungsregelung: 75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt bis zum sechsten Jahr. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu gekauft werden. Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. 

3. Steuerliche Entlastung ab 2028

Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 auf zehn Prozent im Jahr 2032 gesenkt. Auch Personengesellschaften profitieren: Der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne sinkt von 28,25 auf 25 Prozent. Diese Maßnahmen sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig verbessern.

4. Forschungsförderung ausgebaut

Der Investitionsbooster umfasst auch eine Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Die Bemessungsgrundlage steigt von 2026 bis 2030 von zehn auf zwölf Millionen Euro, förderfähige Aufwendungen werden pauschalisiert und Eigenleistungen besser berücksichtigt.

 

Was bedeutet der Investitionsbooster für Unternehmen?

Der Investitionsbooster bietet Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – konkrete Vorteile:

  • Planungssicherheit durch klare steuerliche Rahmenbedingungen
  • Liquiditätsvorteile durch schnellere Abschreibung
  • Wettbewerbsvorteile durch steuerliche Entlastung
  • Förderung von Innovation durch verbesserte Forschungszulagen

Besonders mittelständische Betriebe und Start-ups profitieren von den unbürokratischen Regelungen und der breiten Anwendbarkeit der Maßnahmen.

 

Fazit: Jetzt investieren lohnt sich

Mit dem Investitionsbooster schafft die Bundesregierung die größte steuerliche Entlastung für Unternehmen seit 2008. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, um Ihre Investitionen strategisch zu planen und steuerlich optimal zu gestalten.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzteam, um die Maßnahmen individuell auf Ihr Unternehmen anzuwenden.

 

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Stand: Juli 2025

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