Pannenborg

Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert

1. Auflage 2013

Bachelor + Master Publishing

ISBN 978-3-95549-181-9

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Bibliografische Daten

Buch. Softcover

1. Auflage 2013. 2013

Umfang: 72 S.

Format (B x L): 15,5 x 22 cm

Gewicht: 128

Verlag: Bachelor + Master Publishing

ISBN: 978-3-95549-181-9

Weiterführende bibliografische Daten

Das Werk ist Teil der Reihe: Studienarbeit

Produktbeschreibung

Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, welchen Inhalt die Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 hatten und welche Bedeutung ihnen für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20 Jahrhundert zukommt. Dazu wird durch die Auswertung der stenographischen Berichte des Plenums, der Ausschussprotokolle und weiterer Quellen, sowie der einschlägigen Sekundärliteratur der Inhalt des Grundrechtekatalogs herausgearbeitet. Dabei wird belegt, dass die Grundrechte die verfassungsrechtliche Verkörperung der bürgerlichen Ideale von Einheit, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaat waren und dass durch sie eine moderne, staatsbürgerliche Gesellschaft begründet werden sollte. Zugleich wird aber auch festgestellt, dass die Grundrechte von 1848 in bewusster Abgrenzung zu den Menschenrechten entwickelt worden sind und als Ausdruck positivistischer Gewährung verstanden wurden, die nicht nur staatsabwehrend, sondern auch staatsaufbauend gedacht waren. Daraus wird geschlussfolgert, dass Grundrechte an sich ein Ausdruck eines genuin deutschen Rechts- und Staatsverständnisses sind, welches sich von den westlichen Vorbildern unterscheidet. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann die Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung für die spätere deutsche Verfassungsentwicklung nachgezeichnet. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern sich die Ideen und die den Grundrechten der Paulskirchenverfassung zugedachten Funktionen auswirkten, indem spätere deutsche Verfassungen durch sie geprägt wurden. Als Untersuchungsansatz wird dafür sowohl eine wörtliche Übereinstimmung, als auch eine ausdrückliche zeitgenössische Bezugnahme zu Grunde gelegt. Dabei wird festgestellt, dass es eine besondere Leistung der Verfassungsgeber von 1848/49 war, mit dem Grundrechtskatalog eine Zusammenstellung zu schaffen, auf die alle späteren Verfassungsgeber bis auf den Wortlaut zurückgreifen konnten und dies auch taten. Obwohl ihr Geltungsanspruch gescheitert ist, muss daher festgestellt werden, dass sie nachhaltigen Einfluss auf die deutsche Verfassungsentwicklung ausübte.

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Bachelor + Master Publ.

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