
MoPeG 2024: Startklar zur Reform
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Mit der Reform wird das noch aus dem vorletzten Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst.
Das MoPeG wird unter anderem die GbR in eine auf Dauer angelegte und mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Gesellschaft überführen und ist für die Gestaltungspraxis relevant.
MoPeG 2024: Änderungsbedarf für Gesellschaften
Das Gesetz „unterwirft das Personengesellschaftsrecht, das vor allem in BGB (§§ 705 ff. BGB) und HGB (§§ 105 ff. HGB) verankert ist, einer Generalrevision, ordnet den Stoff neu, passt ihn an das geltende Recht an und nimmt sowohl im Grundsätzlichen wie in vielen Details zahlreiche inhaltliche Änderungen vor, ohne aber seine bewährte Grundstruktur in Frage zu stellen“, kommentiert Prof. Dr. Carsten Schäfer, Autor eines MoPeG-Einführungswerks bei C.H.BECK.
„Alle bestehenden Gesellschaften – egal ob GbR, oHG oder KG – sollten sich in Hinblick auf die vielen durchaus erheblichen Änderungen intensiv mit ihren Gesellschaftsverträgen befassen, Änderungsbedarf identifizieren und umsetzen“, erläutert Schäfer.
Auch in weiteren Bereichen ist das Gesellschaftsrecht vom Reformwillen des Gesetzgebers, der teilweise auch durch die EU gefördert wurde, betroffen. Neben dem MoPeG ist hier insbesondere die größte Reform des Umwandlungsrechts seit 1995 (UmRUG) sowie die Reform des Stiftungsrechts zu erwähnen.
Alle Neuerungen durch MoPeG und UmRUG sicher im Griff mit Literatur von C.H.BECK
8., erweiterte Auflage

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