Influencer-Recht: Influencen, aber richtig – was Creator rechtlich wissen müssen
Als Influencerin oder Influencer sind Sie nicht nur kreativ, sondern auch Unternehmerin oder Unternehmer – mit allen Rechten und Pflichten, die das mit sich bringt.
Ob auf Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch: Sobald Sie Einnahmen erzielen, bewegen Sie sich im Spannungsfeld von Arbeitsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht.
Doch das Tätigkeitsfeld von Influencerinnen und Influencern berührt noch weit mehr Rechtsgebiete als die eben genannten.
Diese Seite hilft Ihnen, den Überblick zu behalten – mit praxisnahen Informationen und Literaturempfehlungen rund um Influencer-Recht.
Rechtliche Grundlagen für Influencerinnen und Influencer
„Influencer-Recht“ ist kein klassisch fest definierter Rechtsbegriff, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene rechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Influencerinnen und Influencern auf Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok usw. ergeben. Es ist ein interdisziplinäres Feld, das Aspekte aus Medien-, Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutz-, Steuer- und Vertragsrecht kombiniert – mit dem Ziel, rechtssichere Influencer-Kommunikation zu ermöglichen.
Influencerinnen und Influencer bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Wer regelmäßig Inhalte veröffentlicht, Kooperationen eingeht und Einnahmen erzielt, übernimmt unternehmerische Verantwortung. Dabei sind zahlreiche Rechtsgebiete betroffen, die sich teilweise überschneiden und gegenseitig beeinflussen. Die wichtigsten Bereiche sind:
- Wettbewerbs- und Werberecht: Influencerinnen und Influencer müssen Werbung eindeutig kennzeichnen – etwa durch Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“. Schleichwerbung ist verboten. Grundlage dafür sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Besonders bei Inhalten für Kinder gelten verschärfte Regeln, etwa zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.
- Vertragsrecht: Kooperationen mit Marken, Agenturen oder Plattformen bedürfen rechtlich sauber formulierter Verträge. Diese regeln unter anderem die Bezahlung, Pflichten, Exklusivität, Nutzungsrechte an Inhalten sowie Haftungsfragen. Auch AGB und mögliche Vertragsverletzungen fallen unter dieses Rechtsgebiet.
- Urheberrecht und geistiges Eigentum: Die Verwendung von Bildern, Musik, Videos oder Texten anderer ist nur mit entsprechender Lizenz erlaubt. Urheberrechtsverletzungen können zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen. Influencerinnen und Influencer sollten zudem ihre eigenen Inhalte schützen, z. B. durch klare Nutzungsbedingungen.
- Marken-, Domain- und Namensrecht: Die Nutzung markenrechtlich geschützter Begriffe, Logos oder Domains ohne Lizenz kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch der Schutz des eigenen Markennamens spielt eine wichtige Rolle.
- Datenschutzrecht (DSGVO): Der Umgang mit personenbezogenen Daten – etwa bei Gewinnspielen, Kommentaren oder Analyse-Tools – unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Erforderlich sind z. B. transparente Datenschutzerklärungen, die Einholung von Einwilligungen sowie Maßnahmen zur Datensicherheit.
- Persönlichkeitsrecht und Bildrecht: Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung in Inhalten gezeigt werden. Das betrifft sowohl Passierende als auch Followers oder Kooperationsbeteiligte. Auch der Schutz der Privatsphäre und das Vermeiden bloßstellender Inhalte sind zentrale Aspekte.
- Steuerrecht: Influencerinnen und Influencer gelten in der Regel als selbstständig tätig. Einnahmen – auch in Form von Sachleistungen wie Produkten oder Reisen – müssen versteuert werden. Es bestehen Pflichten zur Steuererklärung, ggf. zur Umsatzsteuer sowie zur korrekten Dokumentation aller Einnahmen.
- Gewerbe- und Sozialversicherungsrecht: In vielen Fällen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Darüber hinaus sollten Influencerinnen und Influencer prüfen, welche Versicherungen sinnvoll oder verpflichtend sind – etwa im Hinblick auf Krankheit, Altersvorsorge oder über die Künstlersozialkasse.
- Medien- und Internetrecht: Geschäftlich genutzte Online-Profile unterliegen der Impressumspflicht (gemäß Telemediengesetz). Weitere Pflichten ergeben sich bei Vertragsabschlüssen im Onlinebereich, bei E-Commerce-Angeboten sowie bei Haftungsfragen im Internet.
- Jugendschutz: Bei Inhalten, die sich an Kinder und Jugendliche richten oder Minderjährige zeigen, gelten besondere Anforderungen. Dazu zählen altersgerechte Gestaltung, die Vermeidung direkter Kaufappelle sowie klare Kennzeichnungspflichten gemäß JMStV.
- Haftung: Influencerinnen und Influencer haften für die Inhalte, die sie veröffentlichen. Verstöße wie falsche Aussagen, irreführende Werbung oder Persönlichkeitsverletzungen können Unterlassungsansprüche, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Literaturempfehlungen zum Influencer-Recht
Influencerinnen und Influencer agieren an der Schnittstelle zahlreicher Rechtsgebiete. Ein fundiertes Verständnis über Werbekennzeichnung, Vertragsgestaltung, Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte ist essenziell. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben schützt nicht nur vor Abmahnungen und Sanktionen, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit und Professionalität der eigenen Marke.
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Stand: Juni 2025