Hoch im Kurs: Ihr Aktienrechts-Update nach ARUG II und DCGK 2020

Seit 1.1.2020 ist es in Kraft: das ARUG II mit den neuen Regelungen u.a. zu:

 

  • Say-on-Pay: Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Related-Party-Transactions: Geschäfte mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen
  • Know-your-Shareholder: bessere Identifikation und Information von Aktionären
  • Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.

 

Der DCGK 2020 ist komplett überarbeitet, inhaltlich dem ARUG II angepasst und jetzt neu nach Aufgaben gegliedert.

Wesentliche Neuerungen betreffen die

 

  • Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung
  • Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat (mit neuem Kriterienkatalog)
  • Empfehlungen zur Vorstandsvergütung (entsprechend den Anforderungen des ARUG II)
  • vereinfachte Berichterstattung über die Corporate Governance.

 

Klare Kaufempfehlung: Alle Werke sind jetzt auf dem aktuellen Stand von ARUG II und DCGK 2020 –Know-how aus erster Hand, von dem Sie profitieren.

 

ARUG II und DCGK 2020: Die Toptitel von C.H.BECK

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ARUG II und DCGK 2020 in beck-online

Die große Reform des Aktienrechts

Was bedeutet eigentlich ARUG II?

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