Die Testamentsfähigkeit im römischen Recht
Testamenti factio non privati sed publici iuris est
Kovac, J
ISBN 978-3-339-12706-8
Standardpreis
Bibliografische Daten
Ratgeber
Buch. Softcover
2021
Umfang: 156 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 202
Verlag: Kovac, J
ISBN: 978-3-339-12706-8
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Rechtsgeschichtliche Studien; 91
Produktbeschreibung
Um diese Quelle zu interpretieren, sind die Ausdrücke darin, nämlich testamenti factio, ius privatum sowie ius publicum, zu erklären. Durch die Auslegung der Quellen, in denen die Ausdrücke ius publicum und ius privatum vorkommen, ist zu erkennen, dass die beiden Ausdrücke jeweils Normen und Privatrechtsverhältnisse widerspiegeln dürften. Des Weiteren wurde der Ausdruck testamenti factio in den Blick genommen. Aus den Quellen ist zu schließen, dass sich die testamenti factio auf die Rechtsfähigkeit bezieht, eine testamentarische Beziehung zu begründen. Der Kern der testamenti factio ist dabei das römische Bürgerrecht selbst. Es handelt sich aus römischer Sicht um ein Vorrecht des römischen Volks gegenüber anderen. Damit konnte ein fremdes Volk dieses Recht nur durch hoheitliche Sondererteilung erhalten. Zudem war die testamenti factio keine bloß vermögensrechtliche Fähigkeit. Sie betraf die Fortdauer der einzelnen Familie. Seit der Prinzipatszeit wurde die Ausübung der testamenti factio zugunsten des Gemeinwesens weiter modifiziert.
Es leuchtet also ein, dass sich die testamenti factio und ihre Ausübung auf eine Art überindividuelles Interesse bezieht. Somit ist gut verständlich, dass die testamenti factio nicht der Gestaltung durch private Rechtsakte zugänglich, sondern vielmehr auf Normen zurückzuführen war. Dies hat Papinian offenbar mit der Bemerkung ausdrücken wollen: testamenti factio non privati sed publici iuris est.
Autorinnen und Autoren
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