Wettbewerbsrecht 2025: EU-Richtlinien bringen tiefgreifende Änderungen

Das Wettbewerbsrecht steht derzeit vor weitreichenden Veränderungen. Zahlreiche europäische Richtlinien – insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz – erfordern eine umfassende Anpassung des deutschen Lauterkeitsrechts. Diese Neuerungen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbände, Anwältinnen und Anwälte sowie Gerichte, die sich auf eine Vielzahl neuer Regelungen und Rechtsfragen einstellen müssen.

Nachfolgend stellt Professor Dr. Helmut Köhler, einer der führenden Experten im Wettbewerbsrecht, die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und aktuellen Gerichtsentscheidungen vor. Sein Beitrag bietet einen prägnanten Überblick über die anstehenden Gesetzesänderungen und deren praktische Auswirkungen auf Wirtschaft und Rechtsprechung.

 

Wichtige Neuerungen im Wettbewerbsrecht

von Prof. Dr. Helmut Köhler

I. Bevorstehende Gesetzesänderungen

Bei den bevorstehenden Gesetzesänderungen geht es nicht, wie man meinen könnte, um "Bürokratieabbau". Das deutsche Wettbewerbsrecht steht im Gegenteil geradezu vor einer "Überschwemmung" mit zahlreichen neuen Normen.

 

1. Bevorstehende Umsetzung der EmpCo-Richtlinie

Zum einen geht es um die Umsetzung der sog. EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Sie soll Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen und die Transparenz von Werbung erhöhen. Diese Richtlinie enthält Änderungen zahlreicher Bestimmungen der UGP-Richtlinie, die in einem "Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" umgesetzt werden sollen.

Der Regierungsentwurf dieses Gesetzes vom 5.9.2025 sieht umfangreiche Änderungen im UWG vor: (1) Der bisherige § 2 Abs. 2 wird durch neue Absätze 2 und 3 ersetzt. Abs. 2 enthält Definitionen von Begriffen aus dem Bereich des Umweltschutzes. Abs. 3 enthält Definitionen technischer Begriffe. (2) Die Irreführungstatbestände der §§ 5, 5b und 5c werden ebenfalls umfangreich geändert. (3) § 9 Abs. 2 bezieht die Nr. 33 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 ein. (4) § 19 wird stark erweitert. (5) In den Anhang zu § 3 Abs. 3 werden eine neue Nr. 23d, die ihrerseits sieben Tatbestände umfasst, und eine Nr. 33 eingefügt.

Die Umsetzung muss bis zum 27.3.2026 erfolgen; die Neuregelungen sind teilweise ab dem 19.6.2026 und teilweise ab dem 27.9.2026 anzuwenden.

 

2. Bevorstehende Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie

Zum anderen geht es um die Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie in einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (EU) 2023/2225“. Diese Richtlinie dient dem Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen.

Der Regierungsentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor: (1) Im UKlaG die Neufassung des § 2 II Nr. 14 sowie des § 14 I 1 Nr. 2 und 3; (2) Im UWG die Neufassung des § 5c Abs. 1 und des § 9 II 2 sowie die Einfügung einer Nr. § 23d in den Anhang zu § 3 III; (3) In der PAngV die Neufassung der §§ 16, 17 und 19. (Allerdings ist sehr zweifelhaft, ob die Änderungen des UWG rechtlich zulässig sind.)

Die Umsetzung muss bis zum 20.11.2025 erfolgen. Die Neuregelungen sind ab dem 20.11.2026 anzuwenden.

 

II. Herausforderungen für Unternehmen, Verbände, Anwälte und Gerichte

Die bevorstehenden Gesetzesänderungen bringen große Herausforderungen mit sich. Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle und -praktiken überprüfen und ggf. anpassen, um dem Klima- und Verbraucherschutz gerecht zu werden. Verbände müssen sich über die Neuregelungen informieren, um ihre Mitglieder zu beraten und ggf. gegen Verstöße einschreiten. Anwälte und Gerichte müssen sich die erforderlichen Rechtskenntnisse verschaffen, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht.

 

III. Wichtige neuere Entscheidungen

Auch in diesem Jahr sind zahlreiche für die Praxis wichtige Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden.

Aus der Rspr. des EuGH ist zum einen auf die Entscheidung Compass Banca (EuGH WRP 2025, 39) hinzuweisen. Sie setzt sich eingehend mit dem Begriff des „Durchschnittsverbrauchers“ in der UGP-RL auseinander. Zum anderen geht es um die Entscheidung HUK-COBURG/CHECK24 (EuGH GRUR 2025, 1001). Sie setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Online-Vergleichsdienst „Mitbewerber“ i.S. des Art. 2 Buchst. c der Werbe-RL 2006/114/EG sein kann.

Aus der Rspr. des BGH ist auf fünf Entscheidungen hinzuweisen.

  1. In der Entscheidung App-Zentrum III (GRUR 2025, 653) arbeitet der BGH heraus, dass der Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gem. Art. 12 I 1, Art. 13 I Buchst. c und e DSGVO zugleich einen Verstoß gegen Lauterkeitsrecht unter dem Gesichtspunkt des Vorenthaltens einer wesentlichen Information gem. § 5a I UWG darstellt.
  2. In der Entscheidung Inkasso durch Rechtsanwalt (GRUR 2025, 1272) setzt sich der BGH mit der Auslegung des Begriffs der "geschäftlichen Handlung" iSd § 2 I Nr. 2 UWG auseinander und gelangt zum Ergebnis, dass Äußerungen und Maßnahmen eines Rechtsanwalts im Namen seines Mandanten regelmäßig keine geschäftliche Handlung darstellen.
  3. In der Entscheidung Papierkrieg mit Airline (GRUR 2025, 589) geht es erneut um die Auslegung des Begriffs des "konkreten Wettbewerbsverhältnisses" und der Unterscheidung zwischen Substitutionswettbewerb und Beeinträchtigungswettbewerb.
  4. In der Entscheidung Birkenstocksandale (BGH GRUR 2025, 407) geht es um die Auslegung des Begriffs "persönliche geistige Schöpfung" iSv § 2 II UrhG. Der BGH fordert dafür eine "künstlerische Leistung" und verneint diese für die "Birkenstocksandale". 
  5. In der Entscheidung Testarossa (WRP 2025, 1424) erörtert der BGH eingehend die Maßstäbe für eine "Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung".

 

Der Autor

Professor Dr. Helmut Köhler, Richter am Oberlandesgericht a.D., Autor des Verlages C.H.BECK, ist emeritierter Professor für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Seine wissenschaftlichen und praktischen Schwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht – insbesondere im Vertrags- und Schuldrecht – sowie im Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht.

Professor Dr. Köhler zählt zu den renommiertesten Experten auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts und des europäischen Wettbewerbsrechts.

 

Köhler/Feddersen – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG

Der Köhler/Feddersen ist das unverzichtbare Standardwerk zum Wettbewerbsrecht. Der Jahreskommentar bietet eine umfassende und praxisnahe Kommentierung des UWG sowie der wichtigsten Nebengesetze – darunter das GeschGehG, UKlaG, PAngV, DL-InfoV, die P2B-VO und das VDuG.

Dank der zuverlässigen Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung und seiner stets aktuellen Kommentierung ist der Köhler/Feddersen das führende Referenzwerk für Wettbewerbsrecht – unverzichtbar für Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Unternehmen, Verbände und Hochschulen.

 

Toptitel

Köhler / Feddersen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG

GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Jetzt vorbestellen! Wir liefern bei Erscheinen

225,00 €

Auf die Merkliste setzen

Stand: Oktober 2025

Autorinnen/Autoren

  • Rezensionen

    Dieses Set enthält folgende Produkte:
      Auch in folgendem Set erhältlich:

      • Produktempfehlungen personalisieren

        Ihre Vorteile:

        • Empfehlungen basierend auf ihren Interessen
        • Zeitersparnis durch passende Vorschläge

        Mehr informationen zu , , und

        Die ersten personalisierten Empfehlungen erhalten Sie nach zwei bis drei Klicks.

        Sie können diese Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt unproblematisch über die Datenschutz-Einstellungen wieder zurückziehen.

        nach oben

        Ihre Daten werden geladen ...