Katastrophen sind besonders schwerwiegende Gefahren; von daher gilt das Katastrophenschutzrecht als Sonderrecht der Gefahrenabwehr. Der bewährte Praxis-Kommentar behandelt alle wesentlichen Regelungen dieser Rechtsmaterie kompetent, zuverlässig und praxisnah.
Orientiert an den Abschnitten des Gesetzes gliedert sich die Kommentierung wie folgt: Aufgaben und Organisation des Katastrophenschutzes, Katastrophenschutzdienst, Einsatzkräfte des Katastrophenschutzdienstes, Katastrophenbekämpfung, Gesundheitswesen, Hilfs- und Leistungspflichten, Entschädigung und Kosten, Informationsrechtliche Bestimmungen, Sonstige Bestimmungen.
Ein systematisches Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie ein detailliertes Stichwortverzeichnis führen zielsicher zu den jeweils gewünschten Informationen. Die instruktive Einführung ermöglicht einen zusammenfassenden Einblick in die Entwicklung des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Ein praxisdienlicher Anhang enthält u.a. die Texte des Zivilschutzgesetzes, des THW-Gesetzes, des Brandschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und noch viele mehr.
Mit der. 16. Lieferung wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie in die Erläuterungen (§§ 16, 39 LKatSG) eingearbeitet. Die Anhänge wurden – wo notwendig – aktualisiert; viele neue Anhänge zum Thema der Corona-Krise wurden eingefügt.
Die Arbeits- und Orientierungshilfe über diese wichtige Rechtsmaterie eignet sich für alle mit dem Katastrophenschutz befassten Institutionen, Behörden und Einzelpersonen, sei es in der Ausbildung oder Schulung, im Dienst oder Fachgespräch, bei der Übung oder im Ernstfall, im Einsatz oder in der Verwaltung.
Begründet von Ministerialrat a. D. Gerhard Wenzel, Regierungsdirektor Helmut Preugschat, Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Axel Fritz Speth, Assessorin Ute Bebensee-Biederer, wird der Kommentar nun von Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Axel Fritz Speth und Landrat Torsten Wendt, Kreis Steinburg, fortgeführt, die beide über profunde Sachkenntnis und weitreichende Erfahrungen, auch in fachübergreifenden Dingen, verfügen.