Neues Gesetz zum Wehrdienst 2026: Aktuelle Entwicklungen und Orientierung für junge Menschen
Das neue Wehrdienstgesetz nimmt konkrete Formen an: flächendeckende Musterungen, ein möglicher Bedarfswehrdienst und neue Regeln für freiwilligen Dienst. Auf unserer Seite findest du verständlich aufbereitete News und hilfreiche Literatur für alle, die sich zu dem Thema informieren möchten.
TL;DR
Der neue Wehrdienst soll ab 2026 eine flächendeckende Musterung aller Männer einführen. Freiwilligkeit bleibt Prinzip, doch wenn nicht genug Freiwillige gefunden werden, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen – notfalls mit Zufallsauswahl. Frauen sind aktuell nicht betroffen. Wer sich mindestens 12 Monate verpflichtet, wird künftig Soldat auf Zeit. Ziel ist es, die Bundeswehr deutlich zu verstärken.
Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes
Verpflichtende Musterung, freiwilliger Wehrdienst – das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes ist nach langem Ringen beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Russland droht allenthalben mit militärischen Mitteln, die USA scheinen sich mehr und mehr zurückzuziehen und die NATO muss sich zur Verteidigung des Bündnisses neu sortieren. Aus diesem Grund ist man sich in der Regierung einig: Die Bundeswehr soll personell wachsen. Dazu wurde im Bundestag das zuletzt lange umstrittene Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition wurde mit der nötigen Mehrheit angenommen und soll vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 01. Januar 2026 in Kraft treten.
"Deutschland bekommt einen neuen, modernisierten Wehrdienst. Vorausgesetzt, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt" ließ sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in einer Mitteilung seines Hauses vom Freitag zitieren. "Wir setzen darauf, dass sich junge Frauen und Männer freiwillig für eine Ausbildung bei der Bundeswehr entscheiden. Sie sollen später sagen: Das hat sich gelohnt. Ich habe etwas dazugelernt."
Wehrdienst bleibt – vorerst – freiwillig
Der Wehrdienst als solcher bleibt nach dem Beschluss zunächst weiter freiwillig. Dies gilt jedoch nur, wenn die vom Bundestag angestrebten Aufwuchsziele für die Bundeswehr eingehalten werden. Für den Fall, dass diese nicht erreicht werden, behält sich der Bundestag vor, mit einem erneuten Gesetzgebungsverfahren weitergehende Maßnahmen zu beschließen.
Fest steht jedoch bereits die Einführung einer verpflichtenden Musterung für Männer, angefangen mit dem Jahrgang 2008. Hierzu sollen bis Mitte 2027 deutschlandweit bis zu 24 Musterungszentren eingerichtet werden, die eine flächendeckende Musterung zur Feststellung von Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsmöglichkeit durchführen sollen.
In einem ersten Schritt sollen 18-Jährige deutschlandweit einen Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt bekommen, in dem sie ihre Bereitschaft für den Wehrdienst bekunden können. Männer müssen diesen ausfüllen, Frauen hingegen steht dies frei. Schmackhaft machen will das Verteidigungsministerium den jungen Menschen den Wehrdienst über eine modernisierte Ausbildung und ein Anfangsgehalt von 2.600 Euro brutto. Man wolle statt einer Pflicht "mit einem attraktiven und sinnstiftenden Gesamtpaket überzeugen."
Zudem sollen konkrete Aufwuchszahlen für den gesamten Personalstand der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festgehalten werden. Dies umfasst aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Über die Entwicklung dieses Aufwuchses soll zukünftig halbjährig gegenüber dem Deutschen Bundestag berichtet werden.
In Anbetracht der bundesweiten Aufrufe zu Schülerstreiks gegen das nun beschlossene Gesetz erklärte Pistorius: "Ich weiß aus meinen Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern, dass es innerhalb der jungen Generation viele Vorbehalte, aber auch Zustimmung gibt. Allen muss klar sein: Äußere Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen Männer und Frauen, die bereit sind, sich für die Sicherheit unseres Landes einzusetzen. Nur dann können wir unsere Art zu leben schützen – mit all den Freiheiten, die unsere Gesellschaft bietet."
Quelle: beck-aktuell (05.12.2025)
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FAQ – Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienstgesetz
Was ist im neuen Wehrdienstgesetz grundsätzlich geplant?
Geplant ist ein neuer Wehrdienst mit einer flächendeckenden Musterung aller Männer eines Jahrgangs. Der freiwillige Wehrdienst bleibt bestehen, kann aber durch eine gesetzlich aktivierbare Bedarfswehrpflicht ergänzt werden, wenn nicht genügend Freiwillige vorhanden sind.
Was bedeutet „flächendeckende Musterung für alle Männer“?
Alle Männer eines Jahrgangs sollen künftig verpflichtend gemustert werden — das heißt medizinisch und organisatorisch auf ihre Diensttauglichkeit überprüft werden.
Was ist die Bedarfswehrpflicht?
Die Bedarfswehrpflicht ist eine vom Bundestag per Gesetz einsetzbare Pflicht, die greifen kann, wenn die Bundeswehr nicht genügend Freiwillige gewinnt. Sie dient dazu, Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der Zahl der Freiwilligen zu schließen.
Wie werden Personen bei Aktivierung der Bedarfswehrpflicht ausgewählt?
Zuerst werden Wehrdienstausnahmen und andere Maßnahmen angewendet. Erst wenn danach noch mehr taugliche Personen vorhanden sind als benötigt, kann als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl genutzt werden. Es gibt keinen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht — der Bundestag muss aktiv entscheiden.
Wer ist konkret betroffen?
Nach der aktuellen Rechtslage richtet sich die Wehrpflicht an Männer. Frauen sind derzeit nicht verpflichtet; über eine Einbindung von Frauen wird zwar diskutiert, eine Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes ist aktuell nicht erkennbar.
Was ändert sich beim Status der Wehrdienstleistenden?
Der freiwillige Wehrdienst bleibt erhalten. Personen, die sich für mindestens 12 Monate verpflichten, erhalten künftig den Status "Soldat auf Zeit (SAZ 1)". Die frühere Planung, alle neuen Dienstleistenden sofort als Soldaten auf Zeit einzustufen, wurde angepasst.
Wann soll das neue Wehrdienstgesetz in Kraft treten?
Das Verteidigungsministerium strebt an, dass das Gesetz Anfang 2026 in Kraft tritt.
Warum wird der Wehrdienst reformiert?
Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage (insbesondere der Bedrohung durch Russland) und geänderter NATO-Planungen soll die Bundeswehr auf rund 260.000 aktive Soldaten wachsen und etwa 200.000 Reservisten umfassen. Der neue Wehrdienst soll helfen, diese Personalziele zu erreichen.
Rechtsgrundlagen
Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bundeswehr beschäftigt, findet in der folgenden Literatur fundierte und praxisnahe Informationen. Sie decken das gesamte Spektrum vom Wehrrecht über das Soldatengesetz bis hin zum Sicherheitsrecht des Bundes und dem Recht der Streitkräfte ab. Die vorgestellten Titel sind damit unverzichtbare Nachschlagewerke für alle, die sich mit den rechtlichen Grundlagen der Bundeswehr befassen – sei es in der Verwaltung, der Justiz, der Rechtsberatung oder in der wissenschaftlichen Forschung. Sie bieten sowohl theoretische Tiefe als auch praxisorientierte Hilfestellungen.
Stand: Dezember 2025
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