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von Münch / Kunig

Grundgesetz-Kommentar: GG

In 2 Bänden

Band 1: Präambel bis Art. 69; Band 2: Art. 70 bis 146

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359,00 €

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Kommentar

Buch. Hardcover (In Leinen)

7., neubearbeitete Auflage. 2021

LXX, 4868 S.

C.H.BECK. ISBN 978-3-406-73590-5

Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm

Gewicht: 3462 g

Produktbeschreibung

Der doppelt starke Kommentar zum GG.

VORTEILE AUF EINEN BLICK
  • zusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechts
  • klar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierung 
  • umfassende Auswertung der Rechtsprechung und Literatur

Gezielte Orientierung
Das Werk wird ab der 7. Auflage von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Markus Kotzur herausgegeben. Es bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz. Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information. Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen der Artikel (wie GRCh und EMRK) gewidmet. 

Die 7. Auflage berücksichtigt
Die Neuauflage des renommierten Kommentars berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), die Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und die Ergänzung des Art. 21 GG. Außerdem enthalten ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, der sogenannte „Digitalpakt“ (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b). Auch die Änderung des Grundgesetzes vom 29. September 2020 zum Ausgleich von Mindereinnahmen für Kommunen infolge der COVID-19-Pandemie (Art. 104a, 143h) ist berücksichtigt.

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