STREIT ist eine Rechtszeitschrift und STREIT ist feministisch. Das heißt: STREIT richtet sich an alle (nicht nur Juristinnen und Juristen), die gegen gesellschaftliche Benachteiligungen von Frauen streiten und Frauen zu ihrem Recht verhelfen wollen.
Sie finden in STREIT:
- Urteile, die die Rechtspositionen von Frauen verbessern
- Aufsätze, die eine frauenfreundliche Rechtsentwicklung förder;
- Informationen über Gesetzesinitiativen, Publikationen, Veranstaltungen
- Dokumentationen über internationale, europäische und bundesdeutsche Rechtspolitik
STREIT brauchen:
- Anwaltskanzleien auf den Gebieten des Familien-,
- Arbeits-, Ausländer- und Strafrechts
- Richterinnen und Richter
- Gleichstellungsbeauftragte
- Beratungsstellen wie Notrufe und Opferhilfen
- Frauen und Mädchenhäuser
- Parteien, Gewerkschaften, Verbände
- Wissenschaftlich Tätige und Studierende
- Bibliotheken an Hochschulen und Gerichten
- Interessierte an Frauen- und Rechtspolitik
STREIT - die Zeitschrift für alle Fälle
STREIT greift aktuelle Rechtsdiskurse auf, vom Arbeitsrecht über das Ausländerrecht, das Familien- und Kindschaftsrecht, die Frauenförderung in Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu der Rechten und Möglichkeiten von Verletzten in Strafverfahren; die Folgen der Reproduktionsmedizin sind ebenso Thema wie die Abtreibungsdebatte und die Folgen sexueller Gewalt und frauenspezifische Fluchtgründe.
STREIT bedient die tägliche Praxis ebenso wie die nicht ganz alltägliche Theorie: In Beiträgen von Praktikerinnen und Wissenschaftlerinnen, von Juristinnen und Nicht-Juristinnen, von Frauenrechtlerinnen aus Deutschland, aus europäischen und außereuropäischen Staaten werden z.B. Einzelfragen der sozialen Sicherung ebenso behandelt, wie die Frage, ob es ein lesbisches Recht gibt.
STREIT ist ein Fenster zur Welt: Wir berichten nicht nur von bundesdeutschen Rechtsentwicklungen, sondern auch von europäischen Tendenzen und internationalen Diskussionen. So erhalten Sie z.B. Informationen über traditionelles Recht in Zimbabwe, über die Rechtsstellung von Frauen im muslimischen Recht oder Sie verfolgen die Diskussionen über die Einrichtung des Internationalen Gerichtshofs.
STREIT schreibt Rechtsgeschichte: Viele Reformen der 80er und 90er Jahre wurden durch Diskussionen in der STREIT angeregt und/oder kritisch begleitet. So dokumentieren die zurückliegenden Jahrgänge die Entwicklung der Verletztenperspektive und des Opferschutzes im Sexualstrafrecht ebenso wie die Entwicklung des Verbots indirekter Diskriminierung im Arbeits- und Sozialrecht. Die heute breit geführte Diskussion um Vaterrechte und Mutterpflichten wurde in der STREIT schon 1983 aufgenommen und auch die Diskussion um die Rechte lesbischer Partnerschaften oder um das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft haben in den 18 Jahren des Bestehens der Zeitschrift nicht an Aktualität verloren.
STREIT ist schön: Wir ersparen Ihnen den Anblick von Werbung und erhöhen das Lesevergnügen durch den Abdruck der Werke bildender Künstlerinnen.