Steuergesetze und Steuerrichtlinien: Fragen und Antworten

Sie sind die Säulen des deutschen Steuerrechts: Die Beck’schen Textausgaben Steuergesetze, Steuererlasse, Steuerrichtlinien & Co. Es gibt sie als gebundene Ausgaben oder als Loseblatt-Textsammlung mit Ergänzungslieferungen. Wir erklären, was diese Textausgaben auszeichnet.

Warum sind die Roten Textausgaben (Steuergesetze, Steuerrichtlinien etc.) unentbehrlich?

Gerade bei komplizierteren Fällen, bei denen Sie zwischen Gesetzen, Richtlinien und Erlassen hin- und herwechseln müssen, hat die Arbeit mit den gedruckten Textausgaben klare Vorteile: Mit Merkzetteln, Unterstreichungen und Ihren handschriftlichen Einträgen finden Sie sich schneller und leichter zurecht. Sie können Seiten mit dem Finger festhalten, mehrere aufgeschlagene Werke um sich herum auf dem Schreibtisch ausbreiten und so die Zusammenhänge als Ganzes besser erfassen. Das kann keine elektronische Sammlung bieten. Nicht bei den einschlägigen Examina. Und nicht bei der täglichen Beratungsarbeit!

 

Inwiefern liefern die Roten Textausgaben bessere Qualität?

Wegen der zahlreichen Eingriffe und Gesetzesänderungen gibt es immer wieder Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten. Daher werden diese – häufig mit heißer Nadel gestrickten – Gesetzesänderungen vom Lektorat gründlich geprüft, Zweifelsfälle mit dem Finanzministerium abgestimmt und mit redaktionellen Anmerkungen versehen. Nur so gelingt es, entstandene Kunstfehler wieder »auszubügeln« oder auch unterschiedliche Interpretationen, etwa über den jeweiligen Anwendungszeitraum, abzuklären. Diese redaktionelle Mehrarbeit ist eines der Hauptkennzeichen der Roten Textausgaben. Zu Ihrem Vorteil und zu Ihrer Sicherheit.

 

Was bekomme ich in den Textausgaben der Steuergesetze zusätzlich?

Alle Texte der Roten Textausgaben sind mit weiteren Zusatzinformationen gespickt: Bei den Steuergesetzen etwa parallele Wiedergabe der Texte für zwei oder mehr Veranlagungszeiträume sowie genaue Angabe der jeweiligen Anwendungszeiträume. Bei den Richtlinien bzw. Erlassen sind Hinweise auf einschlägige (ggf. der Finanzverwaltung widersprechende) Rechtsprechung, auf Nichtanwendungserlasse und auf überholende Gesetzgebung enthalten. Damit sparen Sie viel Zeit, denn Sie finden diese praxiswichtigen Informationen genau an der Stelle, wo Sie sie gerade brauchen!

 

Woher kommen die Zusatzinformationen für die Beck’schen Textausgaben zum Steuerrecht?

Im Steuerrechtlichen Lektorat laufen die Informationen aus vielerlei Kanälen zusammen: aus dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministerien, aus der DStR-Redaktion (zum kostenlosen DStR-Probeabo), die schon vorweg über wichtige Gesetzesvorlagen informiert, sowie aus der Zusammenarbeit mit hochkarätigen Fachautoren diverser steuerrechtlicher Kommentare. Alle diese Fachinformationen fließen dann als redaktionelle Anmerkungen in die Roten Textausgaben ein.

 

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