Für den Freistaat Sachsen ist eine bürgernahe, leistungsfähige und effiziente Verwaltung in den Kommunen von essentieller Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Kommunalverfassungsrecht, der Kommentar zum Kommunalverfassungsrecht Sachsen.
Das “Kommunalverfassungsrecht Sachsen” beinhaltet Kommentierungen zur Gemeindeordnung, zur Landkreisordnung, zum Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und zum Sächsischen Kommunalwahlrecht.
Als das Standardwerk im Freistaat Sachsen findet es in der Rechtsprechung Erwähnung. So zitiert das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Kommentar in seinem Beschluss vom 02.02.2007 - AZ: 4 BS 314/06 (Rechtsstellung des Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft). Ein Anhang enthält die wichtigen begleitende Rechtsvorschriften zum Kommunalverfassungsrecht.
Die Ausgabe ist ideal für Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände, Gemeindevertreter/innen, Kreistagsabgeordnete, (kommunal)politische Vereinigungen, Kommunalaufsichtsbehörden, andere kommunale Institutionen, Gerichte, Anwälte, Verwaltungsschulen, Privatpersonen.
Professor Dr. Wolf-Uwe Sponer, Ministerialrat, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung,
André Jacob, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages,
Helena Musall, zuvor Grundsatzreferentin des Sächsischen Städte- und Gemeindetages,
Professor Peter Musall, ehem. Rektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen,
Dr. Frank Sollondz, Ministerialrat, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt,
Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs,
Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Dozentin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen,
Sebo Koolman, Regierungsdirektor, Sächsisches Staatsministerium des Innern und
Dr. Tino Schlegeit, Referent im Sächsischen Staatsministerium des Innern sind erfahrene Praktiker auf dem Gebiet des Kommunalverfassungsrechts.