Seipelt

Aktienrechtliche Elemente in der Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz

Kovac, J

ISBN 978-3-339-11702-1

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Bibliografische Daten

Buch. Softcover

2020

Umfang: 402 S.

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 520

Verlag: Kovac, J

ISBN: 978-3-339-11702-1

Weiterführende bibliografische Daten

Das Werk ist Teil der Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft; 445

Produktbeschreibung

Die Autorin beschäftigt sich mit dem Minderheitenschutz im Schuldverschreibungsgesetz von 2009 und stellt diesen in einen Vergleich mit den aktienrechtlichen Normen. Die Reform des Schuldverschreibungsgesetzes hat sich in diesem Bereich mitunter stark an das Aktienrecht angelehnt, was für eine Angleichung an internationale Standards sorgen sollte. Sogleich entsteht damit die Frage, ob durch unterschiedliche Interessenlagen eine andere Lösung im Schuldverschreibungsrecht geboten ist oder ob das Recht der Gläubigerversammlung getrost auf die aktienrechtlichen Maßstäbe abstellen und in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt werden kann.

Die ursprüngliche Fassung des Schuldverschreibungsgesetzes stammt aus dem Jahr 1899. Da sie in ihren Erwägungen zum Minderheitenschutz anders ausgestaltet war, als es nach dem reformierten Recht der Fall ist, wurden die Grundsätze des alten Rechts für die Bearbeitung ebenfalls herangezogen und der Motivation für die Neuerungen gegenübergestellt. Mit der Reform konnte dazu beigetragen werden, eine jahrzehntelange Diskussion um die Modernisierung dieses Rechts vorerst zu beenden. Der Gesetzgeber hat der Gläubigerversammlung umfassende Kompetenzen eingeräumt und insgesamt den Schutz der Gläubiger erhöht. So hat er ein Klageverfahren bezüglich der Beschlüsse der Gläubigerversammlung eingeführt, welches formal dem Konstrukt der aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach §§ 243 ff. AktG entspricht.

Das Schuldverschreibungsgesetz sieht sich wegen dieser Vorbildwirkung des Aktienrechts erheblicher Kritik ausgesetzt. Im Jahr 2014 hat sich der Arbeitskreis Reform des Schuldverschreibungsrechts dieser aufkommenden Kritik angenommen und hat mit einem Reformvorschlag versucht, grundlegende Fragestellungen zu klären. In einem letzten Teil geht die Bearbeitung auf diese Vorschläge ein und setzt sich anhand derer mit einem möglichen neuen System der Beschlusskontrolle auseinander.

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