Seaders

Das Erfordernis der Gesetzesform als Begründungsproblem

DIKE, Zürich

ISBN 978-3-03891-358-0

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Bibliografische Daten

Universitäts-/Akademieschriften

Buch. Softcover

2021

Zugl.: St. Gallen, Univ., Diss., 2021

Umfang: 294 S.

Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm

Verlag: DIKE, Zürich

ISBN: 978-3-03891-358-0

Weiterführende bibliografische Daten

Produktbeschreibung

Das Erfordernis der Gesetzesform schreibt vor, dass «wichtige», «grundlegende» oder «wesentliche» Bestimmungen zwingend in einem formellen Gesetz zu regeln sind. Für die Verwirklichung des Legalitätsprinzips, des Gewaltenteilungsgrundsatzes und der Demokratie ist es entscheidend, dass diese Regel beachtet wird. Die Frage, was «wichtig», «grundlegend» oder «wesentlich» ist, wirft jedoch anspruchsvolle Wertungsprobleme auf. Fraglich ist daher, ob und allenfalls wie es möglich ist, derart unbestimmte Generalklauseln mit der juristischen Methode zu konkretisieren. Falls sich mit dem Recht keine Antworten finden lassen, bleibt es letztlich bei einem grösstenteils politischen Entscheid.

Lloyd Ian Seaders sucht in seiner Studie nach einer grundlegenden methodischen Orientierung zur eben genannten Frage. Dieses Ziel verfolgt der Autor mit verschiedenen methodischen Ansätzen:
– Er erfasst den bestehenden Gehalt des Erfordernisses der Gesetzesform aus rechtsdogmatischer Sicht. Ein Katalog von Hilfskriterien für Wichtigkeit rundet diesen Blickwinkel ab.
– Er analysiert die Begründungsmethode des Bundesgerichts anhand eines bekannten Leitentscheids und geht den Beobachtungen aus dieser Urteilsanalyse mit theoretischen Vertiefungen zur juristischen Methodenlehre nach. Eine allgemeine methodische Orientierung und fünf Begründungsratschläge schliessen seine theoretischen Überlegungen ab.
– Er testet und illustriert seine Begründungsratschläge anhand von drei Beispielfällen aus dem Verwaltungsrecht. Die Anwendungsbeispiele münden in Vorschlägen zur Ergänzung der bestehenden Hilfskriterien um drei weitere Gesichtspunkte.

Im Ergebnis kommt der Autor zum Schluss, dass die Konkretisierung des Erfordernisses der Gesetzesform mit den Mitteln des Rechts möglich ist. Dabei läuft es auf eine plausible Argumentation anhand von Verfassungsprinzipien und konkreten Umständen hinaus.

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