Besonderes Merkmal des Werks Das Jagdrecht in Schleswig-Holstein ist, dass es sich dabei um die erste Kommentierung zum Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein handelt. Darin sind die vielfältigen Regelungszusammenhänge von Bundes- und Landesjagdrecht in einen systematischen und leicht nachvollziehbaren Gesamtzusammenhang gebracht worden.
Die praxisnahe Kommentierung des Jagdrechts orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der neueren Literatur. Wo es zweckmäßig ist, werden Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (z. B. Vertragsrecht des BGB, Waffenrecht, Straf- und Strafprozessrecht) hergestellt und diese auch punktuell erläutert. Der Jagdpraktiker findet in dem Werk daher neben den themenspezifischen Rechtsvorschriften auch weiterführende Hinweise zu allen wichtigen begleitenden Rechtsgebieten.
Eine kurze Einführung vermittelt einen zusammenfassenden Überblick über den Werdegang des schleswig-holsteinischen Jagdrechts. Aus praktischen Erwägungen wurden der Kommentierung die Texte des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes vorangestellt. Ein praxisdienlicher Anhang gliedert sich in die Abschnitte: Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Jagdrecht, Waffen-, Straf-, und Strafprozessrecht, Tierschutz-, Tierseuchen- und Fleischhygienerecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.
Der bewährte Praxis-Ratgeber für alle: Gemeinde-, Amts-, und Kreisverwaltungen, Jagd- und Forstbehörden, Jagdgenossenschaften, Hegeringe, Hegegemeinschaften, Jäger, Förster, Ausbildungskurse von Jungjägern, Gerichte, Fachanwälte, interessierte Personen und Institutionen.
Dr. jur. Horst Schulz, Rechtsanwalt und Notar a.D., Lübeck, hat sich intensiv mit dem Jagdrecht beschäftigt. Er war jahrelang in der Jungjägerausbildung tätig und wirkt seit geraumer Zeit bei Jagdschutzlehrgängen als Referent mit. Er berät den Landesjagdverband Schleswig-Holstein und ist seit 1990 als Kreisjägermeister Berater einer Jagdbehörde. Selbst Jagdscheininhaber, Revierpächter sowie Leiter eines Hegeringes und einer Hegegemeinschaft, ist er mit dem Gesamtkomplex Jagdrecht und Jagdpraxis bestens vertraut.