Recht der Religionen
Verlag Dr. Kovac
ISBN 978-3-339-10602-5
Standardpreis
Bibliografische Daten
Buch. Softcover
2019
Umfang: 286 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 356
Verlag: Verlag Dr. Kovac
ISBN: 978-3-339-10602-5
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Ökonomie in Staat, Kirche und Gesellschaft; 4
Produktbeschreibung
In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde das Staatsmonopol der Kirchen beseitigt: „Es besteht keine Staatskirche“ (Art 137, Abs. 1 WRV in Art 140 GG von 1949). Die Staatsleistungen an diese Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts blieben (Art 137, Abs. 5, Satz 1 WRV), sollten entsprechend den Landeskirchen von den Ländern abgelöst werden (Art 138, Abs. 1 WRV). Das ist allerdings nach nunmehr 100 Jahren nicht geschehen; und auch das an den staatlichen Lehrstühlen in den Landes-Universitäten verankerte Staatskirchenrecht des Kaiserreiches auf der Basis der Reichsverfassung von 1871 hat bis heute Bestand als wesentlicher Teil des Öffentlichen Rechts.
Die früheren Amtskirchen verfügen als KöffR über zahlreiche Privilegien gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungs-Vereinigungen: ganz im Widerspruch zum Gleichstellungsgebot von Abs. 7 in Art 137 WRV. Dadurch fühlen sich die nicht staatsnahen Religionen, die weder als KöffR anerkannt sind noch staatliche Hilfen erhalten, diskriminiert; folgerichtig fordern diese das Privilegien-Bündel der schrumpfenden christlichen Volkskirchen auch für sich ein - insbesondere die zahlreichen und schnell wachsenden islamischen Glaubensgemeinschaften. Jedoch basieren diese regelmäßig auf dem fundamentalistisch-autokratischen Rechtssystem der Scharia, das mit der liberalen demokratischen Grundordnung und der aufgeklärten Verfassung bzw. den darin garantierten Bürger- und Menschenrechten nicht vereinbar ist.
In nächster Zeit muss sich entscheiden, ob in der Folge der laufenden Innenminister-Islamkonferenzen die muslimischen Bekenntnisse auch den Status der KöffR mit allen Privilegien erhalten, oder ob deren Diskriminierung durch die Beseitigung der Kirchenprivilegien beseitigt werden kann. Die Bischöfe der DBK und der EKD unterstützen in der Politik und in der Öffentlichkeit die erste Lösung, da sie von ihren traditionellen Privilegien nicht lassen können.
Autorinnen und Autoren
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