Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Scholz | Fallstudien zur spanischen und portugiesischen Justiz | 1. Auflage | 1994 | 8 | beck-shop.de

Scholz

Fallstudien zur spanischen und portugiesischen Justiz

15.-20. Jahrhundert

lieferbar, ca. 7-10 Tage

89,00 €

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Buch. Hardcover

1994

XLIV, 762 S.

Vittorio Klostermann. ISBN 978-3-465-02629-7

Produktbeschreibung

Während man sich in Spanien und Portugal üblicherweise sogleich institutionengeschichtlich um Justiz bemüht, hat theorieorientierte Grundlagenforschung möglichst viele mikrohistorische Untersuchungen vorauszuschicken. Denn bereits plausible Gesamthypothesen hängen von unterschiedlichen Erfahrungen mit gerichtlicher Konfliktbefriedung im Einzelfall und vergleichbaren Detailkenntnissen ab. Vom Gegenstand her wie von der Methodik war deshalb der Rahmen entsprechend weit zu spannen.
So reicht das Interesse zeitlich vom frühmodernen Staat bis zum Franquismus, örtlich von Quito über die Iberische Halbinsel bis nach Macau - anderes wäre der Bedeutung der ehemaligen spanischen und portugiesischen Imperien nicht gerecht geworden. Nur zu gängige Vorstellungen auf der Grundlage von Alltagswissen um heutige staatliche Justiz werden in der Konfrontation etwa mit Inquisitions- und anderen kirchlichen Tribunalen in Frage gestellt. Wie alle sonstige Jurisdiktion mit ausgeprägter lokaler oder ständischer Verankerung bleibt alteuropäische Universitätsgerichtsbarkeit nicht nur bloße Episode. Aus wechselnden Perspektiven rücken Sozial- und Wirtschaftsgeschichte praktische Rechtsfindung in den Mittelpunkt, so etwa für andalusische oder katalanische Agrarprobleme im Übergang zur eigentlichen Moderne. Derart unterschiedliche Beispiele wie adlige Vorherrschaft zu Zeiten des Ancien Régime und Kleinkriminalität der Unterschichten in der Estremadura des späten 19. Jahrhunderts gehören ebenfalls dazu.
Neben dem intensiven Studium von Arbeitstechniken des Gerichtspersonals finden darüber hinaus Karrieren, Disziplinierungsmaßnahmen und eine zunehmende Selbstorganisation der Richterschaft ihren rechtshistorischen Platz. Abgesehen davon erfaßt Justizhistorik dogmengeschichtliche Entwicklungen von Prozeß- und Privatrecht, um am Ende in allgemeine Historische Anthropologie einzumünden.

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