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Schneider

RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen

23 Abrechnungsbeispiele für maximalen Gewinn

Mit Marktübersicht Plattformen für Terminsvertretung

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Ratgeber

Broschüre

PDF-Format

2. Auflage. 2023

31 S.

ffi Verlag. ISBN 978-3-96225-117-8

Das Werk ist Teil der Reihe: Fachinfo-Broschüre

Produktbeschreibung

Die eBroschüre hier kostenlos downloaden


RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen

Die Abrechnung von Terminsvertretungen gestaltet sich in der Praxis immer wieder als problemträchtig – nicht zuletzt, weil es unterschiedliche Arten der Beauftragung und damit auch der Abrechnung gibt. Der BGH hat im Mai 2023 zwei Entscheidungen zur Terminsvertretung getroffen, die einige grundlegende Änderungen mit sich bringen. Denn er lehnt sowohl die Abrechnung als auch die Erstattung der Kosten für einen im eigenen Namen beauftragten Terminsvertreter ab. „Gebührenpapst“ Norbert Schneider liefert deshalb mit der Neuauflage der Fachinfo-Broschüre „RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen“ einen aktualisierten Überblick über die unterschiedlichen Modelle der Abrechnung sowie praxisrelevante Abrechnungsbeispiele. Abgerundet wird die Broschüre durch eine Marktübersicht, in der Plattformen zur Vermittlung von Terminsvertretungen vorgestellt werden.


23 Abrechnungsbeispiele für die Praxis
Bei einer Terminsvertretung kommen zwei Modelle in Betracht: die Terminsvertretung im Namen der Partei oder im Namen des Prozessbevollmächtigten. In der Fachinfo-Broschüre werden 23 daraus resultierende mögliche Anrechnungsszenarien erläutert.


Zum Autor:
Gebührenexperte und Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts. Er ist gefragter Referent bei Seminaren und Vorträgen sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen. So hat er bereits eine Vielzahl an Werken zum RVG wie „Fälle und Lösungen zum RVG“, „AnwaltKommentar RVG“ und „RVG Praxiswissen“ veröffentlicht und ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“ und Mitherausgeber der AGS.

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