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Schmoeckel / Schubert

Handbuch zur Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512

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189,00 €

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Buch. Hardcover

1. Auflage 2012. 2012

786 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7642-2

Gewicht: 1217 g

Produktbeschreibung

Die letzte umfassende Darstellung der Geschichte des Notariats in Deutschland liegt über 170 Jahre zurück. Zum 500jährigen Jubiläum der Reichnotariatsordnung im Jahre 2012 erscheint mit diesem Handbuch ein Band, der in 21 Beiträgen die Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichnotariatsordnung von 1512 neu erarbeitet.

Erläutert wird dabei zunächst die Bedeutung der Reichsnotariatsordnung sowie die Entwicklung des Notariats auf gesamtdeutscher Ebene bis heute. Die Geschichte des Notariats auf Territorialebene behandeln zwölf weitere Beiträge zu ausgesuchten Territorien (u.a. Baden, Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und die Rheinprovinz). Den Abschluss bilden Beiträge zur Fortentwicklung der notariellen Berufspraxis.

Insgesamt kommen in diesem Band 19 Notare und Universitätsprofessoren zu Wort, zu deren Interessengebieten die Notariatsgeschichte zählt. Bedeutend ist der Band zum einen für den historisch interessierten Notar, der die Geschichte seines Berufsstandes nachverfolgen möchte, zum anderen für den Historiker und Juristen, der die historischen Grundlagen der Notartätigkeit als Teil der vorsorgenden Rechtspflege ermitteln möchte.

Informationen zur Reihe:

Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte

Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Avenarius, Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Prof. Dr. Martin Schermaier und Prof. Dr. Mathias Schmoeckel

Die Reihe »Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte« umfasst Arbeiten zu einem breitgefächerten Spektrum rechtshistorischer Gegenstände. Sie beruhen auf modernen rechtsgeschichtlichen Methoden und sind an den Universitäten des Rheinlands entstanden, in erster Linie in Köln und Bonn. Die Bände enthalten Themen aus der Geschichte des römischen, deutschen, rheinischen und kanonischen Rechts sowie der Entwicklung ausländischer Rechtsordnungen. Der behandelte Zeitraum beginnt mit der antiken Rechtsgeschichte und erstreckt sich bis zu den neueren und neuesten Entwicklungen.

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