Das gemeinschaftliche Testament aus historisch-vergleichender Sicht
Der Weg von der Frühen Neuzeit zur EU-Erbrechtsverordnung
Verlag Dr. Kovac
ISBN 978-3-339-10362-8
Standardpreis
Bibliografische Daten
Buch. Softcover
2018
Umfang: 278 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 346
Verlag: Verlag Dr. Kovac
ISBN: 978-3-339-10362-8
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Studien zum Erbrecht; 21
Produktbeschreibung
Das gemeinschaftliche Testament erfreut sich unter Ehegatten in Deutschland großer Beliebtheit. Es zeichnet sich durch seine Zwitterstellung zwischen Erbvertrag und einfachem Testament aus. Doch gerade durch die EU-Erbrechtsverordnung ist das gemeinschaftliche Testament gefährdet und seine Zukunft unsicher. Es erscheint fraglich, ob das gemeinschaftliche Testament tatsächlich noch unter Berücksichtigung der Probleme der EU-Erbrechtsverordnung und seines geschichtlichen Hintergrundes eine Existenzberechtigung in Deutschland und Europa hat.
Rückschlüsse auf die aktuellen Herausforderungen lassen dabei seine Geschichte in Deutschland seit der Frühen Neuzeit und ein Rechtsvergleich in Europa zu.
So wurden seit der erstmaligen Erwähnung im Hamburger Stadtrecht im Jahr 1497 eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und Lösungen vertreten. Diese unterschieden sich in der Frage der Zulässigkeit, der Bindungswirkung und den Auslegungsregeln erheblich voneinander. Auch bei der Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches war das gemeinschaftliche Testament nicht unumstritten und hat erst über Umwege den Weg in das Gesetzbuch gefunden.
Aber auch innerhalb Europas hat das gemeinschaftliche Testament einen sehr unterschiedlichen Stand. Dieser reicht vom Verbot im romanischen Rechtskreis bis zur Erlaubnis in den skandinavischen Ländern. Es liegt damit eine Rechtszersplitterung vor, wobei das gemeinschaftliche Testament sehr selten anerkannt ist.
Was sind nun die konkreten Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf das gemeinschaftliche Testament in Deutschland und welche notwendigen Änderungen müsste der Gesetzgeber gegebenenfalls vornehmen? Bietet vielleicht eine andere, bereits in der Vergangenheit vertretene Regelung des gemeinschaftlichen Testaments eine zukunftsfähige Lösung?
Autorinnen und Autoren
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