Seit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz von 1983 und Novellierungen des Hessischen Datenschutzgesetzes und des Budesdatenschutzgesetzes ist das Thema Datenschutz einer ständigen Bewegung ausgesetzt: in Bundes- und Landesgesetzen wurden eine Vielzahl bereichsspezifischer Normen geschaffen, und die DSGVO, gültig seit 25.5.2018, veränderte auch die Datenschutzregelungen auf Bundes- und Landesebene.
Die Verlagsausgabe Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist zugleich Praxis-Kommentar und Nachschlagewerk zugleich. Neben der Erläuterung der Paragraphen des HDSIG enthält das Werk vielfältige Hinweise auf die Handhabung themenspezifischer Normen ebenso wie auf die Anwendungsunterschiede zwischen DSGVO, Bundes- und Landesdatenschutzgesetz. Ergänzt wird die Ausgabe durch einen umfassenden Anhang datenschutzrechtlich relevanter Rechtsvorschriften des Landes und des Bundes.
Das Werk richtet sich an den kommunalen Bereich, dessen Datenschutz- und EDV-Beauftragte, die gesamte staatliche Verwaltung, Gerichte, Rechtsanwälte, Bildungseinrichtungen, Firmen, Verbände, Institutionen, deren Datenschutz- und EDV-Beauftragte, Notare und Sachverständige.
Von Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am VG Gießen a. D., begründet, wird der Kommentar von einem namhaften Autorenteam weitergeführt: Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a. D., Barbara Dembowski, Ministerialrätin a. D. (†), Dr. Nils Gaebel, Regierungsoberrat, Jens Kirch, Referent, Ulrike Müller, Ministerialrätin, Dr. Robert Piendl, Ministerialrat, Maria Christina Rost, Regierungsdirektorin, Wilhelm Rydzy, Ministerialrat, Angelika Schriever-Steinberg, Ministerialrätin a. D., Cornelia Topp, Ltd. Ministerialrätin, Rüdiger Wehrmann, Ministerialrat a. D. und Dr. Rita Wellbrock, Ministerialrätin, a. D., alle beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, bieten die Gewähr für eine kompetente, zuverlässige Aufbereitung der Rechtsmaterie.