Scheuch

Der Scheingesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Unter besonderer Berücksichtigung fehlerhafter Eintragungen in der GmbH-Gesellschafterliste

Nomos

ISBN 978-3-8487-0882-6

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Bibliografische Daten

Universitäts-/Akademieschriften

Buch. Softcover

2014

Umfang: 455 S.

Format (B x L): 15,3 x 22,7 cm

Gewicht: 686

Verlag: Nomos

ISBN: 978-3-8487-0882-6

Weiterführende bibliografische Daten

Produktbeschreibung

Der altbekannte Satz, wer als Gesellschafter einer GbR erscheine, hafte auch wie ein solcher, gehört auf den Prüfstand. Die Rechtsprechung bejaht eine solche Rechtsscheinhaftung insbesondere bei Freiberuflern. Der Autor untersucht zunächst im Einzelnen, inwieweit deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Anschließend geht er darauf ein, wie es sich auf die Scheingesellschafterlehre auswirkt, dass der Gesetzgeber zunehmend Registrierungspflichten für BGB-Gesellschaften, z.B. im Grundbuch, aufstellt. Zuletzt nimmt sich die Arbeit der bislang ungeklärten Frage an, ob die Mitglieder einer GbR auch in die GmbH-Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG n.F. einzutragen sind und welche Folgen Falscheinträge haben.

Autorinnen und Autoren

Kundeninformationen

Harry-Westermann-Preis für Alexander Scheuch Harry-Westermann-Preis für Alexander Scheuch

Der altbekannte Satz, wer als Gesellschafter einer GbR erscheine, hafte auch wie ein solcher, gehört auf den Prüfstand. Die Rechtsprechung bejaht eine solche Rechtsscheinhaftung insbesondere bei Freiberuflern. Alexander Scheuch untersucht in seiner Dissertation „Der Scheingesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Unter besonderer Berücksichtigung fehlerhafter Eintragungen in der GmbH-Gesellschafterliste“ zunächst im Einzelnen, inwieweit deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Anschließend geht er darauf ein, wie es sich auf die Scheingesellschafterlehre auswirkt, dass der Gesetzgeber zunehmend Registrierungspflichten für BGB-Gesellschaften, z.B. im Grundbuch, aufstellt. Zuletzt nimmt sich die Arbeit der bislang ungeklärten Frage an, ob die Mitglieder einer GbR auch in die GmbH-Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG n.F. einzutragen sind und welche Folgen Falscheinträge haben.

Der Arbeit wurde der Harry-Westermann-Preis 2013 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster verliehen.

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