Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Schäffler | Die völkerstrafrechtliche Verfolgung von Unternehmen für Umweltverbrechen vor dem IStGH | 1. Auflage | 2020 | 12 | beck-shop.de

Schäffler

Die völkerstrafrechtliche Verfolgung von Unternehmen für Umweltverbrechen vor dem IStGH

Möglichkeiten und Grenzen

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Buch. Softcover

2020

128 S.

Kovac, J. ISBN 978-3-339-11748-9

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 169 g

Produktbeschreibung

Im September 2016 veröffentlichte die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs das Policy Paper on Case Selection and Prioritization. Dieses Dokument statuiert interne Leitlinien der Auswahl und Konkretisierung von Fällen zur Untersuchung und Verfolgung innerhalb bestehender Situationen. Die Anklagebehörde kündigt darin unter anderem an, in Zukunft jene Kernverbrechen besonders zu berücksichtigen, welche durch Umweltzerstörungen begangen werden oder in diesen resultieren. Diese Aussage wirft mehrere rechtliche Fragen auf. Das anthropozentrisch ausgelegte System des Römischen Statuts enthält keine Bestimmung zum Schutz der Umwelt zu Friedenszeiten. Es gilt somit bestehende Normen des Vertrages kreativ zu nützen, um Umweltzerstörungen völkerstrafrechtlich verfolgen zu können. Überdies sind oft Unternehmen in die im Policy Paper 2016 aufgezählten umweltschädlichen Tätigkeiten involviert. Der Strafgerichtshof hat jedoch keine Gerichtsbarkeit über juristische Personen. Die Frage der Verantwortlichkeit Wirtschaftsführender bzw. Unternehmen ist dem Völkerstrafrecht seit den Verfahren in Nürnberg immanent. In Anbetracht der wachsenden Macht multinationaler Konzerne verdient dieses Thema heute mehr Aufmerksamkeit denn je. Zunehmende Verstrickungen in Menschenrechtsverletzungen sowie nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf das Klima intensivieren die Diskussion rund um Unternehmensverantwortlichkeit. Diese Arbeit untersucht die Grenzen und Möglichkeiten der völkerstrafrechtlichen Verfolgung von Umweltzerstörungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Autor erörtert zudem die Möglichkeiten zur Verfolgung Wirtschaftsführender im Teilnahmesystem des Römischen Statuts.

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