In der Kommentierung des StrWG M-V wird vor allem die Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern und der Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin, aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs berücksichtigt.
Der Praxis-Kommentar des StrWG M-V behandelt die alltäglichen Probleme von Planern, Nutzern und Anliegern von Straßen und Wegen kompetent, zuverlässig und leicht verständlich und bietet, z. B. in Form von Satzungs- oder Musterschreiben, Problemlösungen an. Eine informative Einleitung vermittelt zunächst einen zusammenfassenden Einblick in das Landesstraßenrecht Mecklenburg-Vorpommerns, der sich detaillierte Kommentierungen aller Paragrafen des StrWG M-V anschließen. Ergänzend berücksichtigt werden die tatsächlichen und rechtlichen Bezüge zum Straßenrecht des Bundes und zum ehemaligen Straßenrecht, insbesondere dem Straßenrecht der DDR, welches auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch bei Rechtsfragen, wie der Klassifizierung von Straßen, Wegen und Plätzen, Bedeutung hat.
Die Kommentierung greift dabei die Rechtsprechung der Gerichte das Landes, der anderen Länder sowie des Bundes auf. Ein praxisorientierter Anhang beinhaltet die wesentlichsten begleitenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und des Bundes in aktueller Fassung. Die Verwaltungsvorschriften beleuchten auch die technischen Fragestellungen, wie z. B. die Nutzung von Straßen durch Leitungen u.a., und praktische Fragen, wie Kosten und Gebühren. Der Praxis-Kommentar ist so ein umfassendes Kompendium zur Lösung straßenbezogener Fragestellungen.
Die vorliegende 9. Ergänzungslieferung aktualisiert die Kommentierung und den Anhang. Im Mittelpunkt stehen:- der Zweite Teil: Straßenbaulast und Eigentum (dort: §§ 12 – 20),- der Sechste Teil: Planfeststellung und Enteignung (§§ 46 – 48)- sowie der Achte Teil: Aufsicht und Zuständigkeiten (dort: §§ 53 – 60).Alle mit dieser wichtigen Rechtsmaterie befassten Institutionen und Personen – zu denken ist dabei vor allem an die Landkreise und kreisfreien Städte, die Amtsverwaltungen und Gemeinden, Straßenbauunternehmen, Planer und Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte und Notare sowie Dozenten und Studierende - sollten den Kommentar „Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern” unbedingt zur Hand haben.
Autoren dieses einzigen Kommentars zum StrWG Mecklenburg-Vorpommern sind Prof. Dr. Michael Sauthoff, Honorarprofessor an der Universität Greifswald, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern a. D. und Berthold Witting, Ministerialrat im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.