Umsatzsteuergesetz • mit Aktualisierungsservice
UStG mit Nebenbestimmungen, Gemeinschaftsrecht
Loseblattwerk mit 202. Aktualisierung
Stollfuß
ISBN 978-3-08-254700-7
Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice
Es fallen zusätzliche Versandkosten an.
Bibliografische Daten
Kommentar
Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung. In 4 Ordnern
Loseblattwerk mit 202. Aktualisierung. 2025
inkl. Online-Zugang zum Werk + 360° UStG eKommentar + 360° MwStSystRL eKommentar + eNews Steuern; ca. 7.300 Seiten.
Umfang: Rund 7300 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 6345
Stand: Juli 2025
Verlag: Stollfuß
ISBN: 978-3-08-254700-7
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Stollfuß Kommentare
Produktbeschreibung
Kommentierungen zum Umsatzsteuerrecht und Unionsrecht in einem Werk
Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit der größten Verknüpfung zum EU-Recht. Die Umsetzung des Unionsrechts, insbesondere der MwStSystRL, erfordert fortlaufende Änderungen des nationalen Rechts.
Die Kommentierungen von Reiß, Kraeusel und Langer halten Sie stets auf dem aktuellsten Wissensstand. Der Umsatzsteuer Kommentar umfasst dabei nicht nur das UStG, sondern liefert ebenfalls artikelweise Kommentierungen zur MwStSystRL, der Mehrwertsteuer-Vorschrift der EU. Die einheitliche Darstellungsweise, zahlreiche Querverweise auf im Zusammenhang stehende Kommentarpassagen, sowie vereinfachende Schaubilder im Werk, ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung und Problemlösung.
Die kostenlose Broschüre „Umsatzsteuer aktuell“ bringt Sie mit jeder Aktualisierungslieferung auf den neuesten Stand des Umsatzsteuerrechts. Übersichtlich gestaltet mit den Rubriken Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, europäische Harmonisierung sowie aktuelle Aufsätze.
Der Umsatzsteuer Kommentar von Reiß, Kraeusel und Langer im Online- und Printabo
Folgende Inhalte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Umsatzsteuer Kommentar Diese und mehr Themen erwarten Sie in dem Werk zum Umsatzsteuergesetz: Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Fritsch / Huschens / Koisiak / Langer, 360° UStG eKommentar und Langer / Huschens, 360° MwStSystRL eKommentar
Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen. - eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift Bleiben Sie stets auf dem Laufenden mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
In der 202. Aktualisierung (Juli 2025):
§ 15 UStG (Vorsteuerabzug)
- Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024
- BFH v. 12.7.2023 (Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug)
- EuGH v. 11.7.2024 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen als „Mehrwertsteuergruppe" bezeichneten Steuerpflichtigen zu behandeln)
- BMF v. 12.6.2024 (Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG)
- BMF v. 9.12.2024 (Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
In der 201. Aktualisierung (Juni 2025):
§ 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen)
- Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024
- Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. 23.10.2024
§ 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)
- BMF v. 15.10.2024 (Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025)
In der 200. Aktualisierung (Mai 2025):
In seiner aktuellen Überarbeitung zu den Art. 306–310 MwStSystRL informiert Langer über die Sonderregelungen für Reisebüros. So ist es für das Vorliegen einer Reiseleistung und die Anwendung der Sonderregelung für Reiseleistungen nach Art. 306 MwStSystRL ausreichend, wenn dem Reisenden nur eine Ferienunterkunft vermietet oder nur eine Beförderungsleistung erbracht wird. Langer geht in der Folge auf weitere Besonderheiten ein.Leseproben & Materialien
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