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Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Loseblatt-Kommentar

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Kommentar

Loseblatt. Im Kunststoffordner

Loseblattwerk mit 21. Aktualisierung. 2021

Rund 1006 S.

KSV Medien. ISBN 978-3-88061-865-7

Format (B x L): 16,5 x 23,5 cm

Gewicht: 3000 g

Stand: Mai 2021

Produktbeschreibung

Nach der Neuordnung der Kompetenzen für das Wasserhaushaltsrecht und dem auf dieser Grundlage erlassenen WHG war es nun an dem Landesgesetzgeber, die notwendigen bzw. die als notwendig betrachteten wasserrechtlichen Regelungen zu treffen.

Das NWG hat weiterhin neben dem WHG eine eigenständige Bedeutung, da der Bundesgesetzgeber bei Ausübung seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bestimmte wasserrechtliche Bereiche ungeregelt gelassen und sie dem Landesrecht überlassen hat (z. B. die Bestimmungen zur Wasserentnahmegebühr). Ferner hat der Landesgesetzgeber von seinem Abweichungsrecht nach Art. 72 Abs. 3 GG Gebrauch gemacht, wo er dies für erforderlich hielt. Und schließlich hat es das WHG selbst bei einzelnen Regelungsgegenständen ausdrücklich ermöglicht, abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu erlassen. Das neue Niedersächsische Wassergesetz (NWG) wurde im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Wassergesetzes im Jahr 2010 erlassen und zuletzt durch das Gesetzes vom 12. November 2015 geändert.

Der niedersächsische Gesetzgeber hat wegen des hohen Zeitdrucks versucht, möglichst viele Vorschriften des alten NWG im Wesentlichen unverändert in das neue Gesetz zu übernehmen. Dennoch ist es stark verändert worden. Der Kommentar erläutert vollständig die neue Rechtslage. Ein tief gegliedertes Inhaltsverzeichnis, ein übersichtliches Abkürzungsverzeichnis, ein umfassendes Literaturverzeichnis und ein ausführliches Stichwortverzeichnis sorgen für ein leichtes Auffinden der jeweils gewünschten Informationen. Der Anhang enthält weitere relevante Rechtsvorschriften.

Der kompetente Praxis-Kommentar ist die ideale Hilfe für alle Kommunen als Träger vielfältiger wasserrechtlicher Maßnahmen, Wasserwirtschaftsämter, Wasserverbände, Gerichte, Justiziare, alle mit dem Wasserrecht befassten Personen und Institutionen (z.B. Ingenieure, Architekten, Naturschützer, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft).Ministerialrat Martin Elsner ist beim Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz beschäftigt. Wolfgang Zeiler befasst sich als Rechtsanwalt und Referent beim Wasserverbandstag mit dieser Rechtsmaterie.

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