
Prof. Dr. Fritz Auffarth

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Geboren 1918, Gestorben 2004
Aktuelle bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit
Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht a.D.
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Weitere Tätigkeiten
Honorarprofessor an der Technischen Universität Braunschweig
Fitting / Trebinger / Linsenmaier / Schelz / Schmidt
Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG
mit Wahlordnung
Kommentar2024BuchVahlen
Kommentar auf Grund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Kommentar2019LoseblattESV