Reform des Pflegeberufegesetzes

Neues Pflegeberufegesetz startet ab Januar 2020

Zwei Verordnungen zum Pflegeberufegesetz (eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie eine Ausbildungsfinanzierungsverordnung) schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die neue, generalistische Pflegeausbildung ab Januar 2020 starten kann.

Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren und den Berufsbereich der Pflege aufzuwerten. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft, die Ausbildungsfinanzierungsverordnung gilt bereits seit 1. Januar 2019.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe enthält u.a. ergänzende Regelungen zu Struktur und Organisation der Ausbildungen sowie zu Inhalten und zum Verfahren der staatlichen Prüfungen. In der Ausbildungsfinanzierungsverordnung werden die Einzelheiten des Finanzierungsverfahrens für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie die Durchführung statistischer Erhebungen geregelt.

 

Gegenstand der Reform

Bisher sind die Pflegeausbildungen getrennt nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz geregelt. Diese beiden Gesetze werden im Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Die Reform betrifft knapp 140.000 Auszubildende.

 

Bessere Rahmenbedingungen für eine höhere Attraktivität der Ausbildung

Eine Qualitätsverbesserung soll durch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, durch eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb erreicht werden. Darüber hinaus soll ein neues Pflegestudium dafür sorgen, dass die Wissenschaft stärker in die Praxis einfließt.

 

Moderne Ausbildungsinhalte

Die ersten zwei Jahre der Ausbildung erfolgen für alle Auszubildenden gleich: Krankenpfleger und Altenpfleger werden gemeinsam generalistisch geschult. In der praktischen Ausbildung wählen sie einen Vertiefungsbereich. Im dritten Jahr haben sie zwei Möglichkeiten: Bleiben Sie bei der generalistischen Ausbildung, erhalten sie nach dem dritten Jahr den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Sie haben aber auch die Möglichkeit einer Spezialisierung und können einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege absolvieren.

Nach dem 2. Ausbildungsjahr gibt es eine Prüfung, die den aktuellen Wissensstand abfragen soll. Bei Bestehen der Prüfung haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, die Azubis als PflegehelferInnen bzw. PflegeassistentInnen anzuerkennen.

 

Kostenlose Ausbildung und Vergütung

Das bislang für die Ausbildung zu zahlende Schulgeld entfällt zukünftig. Darüber hinaus erhalten alle Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung von ihrem Ausbildungsunternehmen.

 

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