Pärnamägi

Wehrhafte Demokratie in Estland

Möglichkeiten und Grenzen der Rezeption einer deutschen Rechtsfigur

Verlag Dr. Kovac

ISBN 978-3-339-10974-3

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Bibliografische Daten

Buch. Softcover

2019

Umfang: 118 S.

Format (B x L): 14,8 x 21 cm

Gewicht: 165

Verlag: Verlag Dr. Kovac

ISBN: 978-3-339-10974-3

Weiterführende bibliografische Daten

Produktbeschreibung

Im diesem Buch werden die Möglichkeiten und Grenzen der Rezeption des Wehrhaftigkeitsprinzips im Rechtsvergleich mit der Rechtsordnung der Republik Estland erörtert. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt in der Rechtsvergleichung als wichtige Referenz einer wehrhaften Rechtsordnung. Dennoch ist das rechtliche Konzept der „Wehrhafte Demokratie“ in der Rechtsdiskussion Estlands unbekannt. Dies ist merkwürdig, da der estnische Gesetzgeber beim Aufbau des estnischen Rechtssystems sich in weiten Teilen insbesondere an dem deutschen Recht orientierte. Zudem gibt es in Estland eine entsprechende historische Erfahrung aus den 1930er Jahren, die eine praktische Anwendbarkeit des Wehrhaftigkeitsprinzips illustriert. Obwohl das Handeln des damaligen Staatsoberhauptes von Historikern allgemein eher als missbräuchlich betrachtet wird, war Karl Loewenstein, der als Vater der Wehrhaftigkeitsidee gilt, ausdrücklich der Meinung, dass es sich bei dem Fall von Estland vor dem Zweiten Weltkrieg um eine beispielhafte Anwendung des Wehrhaftigkeitsprinzips handelte.

Die Fragestellung der Untersuchung hat grundlegend zwei Richtungen. Zunächst wird gefragt, ob die Wehrhafte Demokratie ein geschichtlich bedingtes nationales Prinzip ist oder ob es sich über die Rezeptionstheorie auch in Estland nutzbar machen lässt. Diesbezüglich wird zudem untersucht, inwieweit die Wehrhafte Demokratie als rechtswissenschaftliches Auslegungsprinzip als solches verfolgt werden kann, da es grundsätzlich fraglich ist, ob die Wehrhaftigkeit als „Kompetenz zur Selbstverteidigung“ eine Vorbedingung oder ein Fremdkörper der Demokratie ist. Zweitens wird gefragt, inwieweit das estnische Grundgesetz nach dem deutschen Auslegungsprinzip als wehrhafte Demokratie interpretiert werden könnte.

Ziel der Untersuchung sind diejenigen rechtsvergleichenden Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung des estnischen Staatsrechts mit Hinsicht auf die Wehrhafte Demokratie nutzbar gemacht werden können. Die Erweiterung des Verfassungsverständnisses in Hinblick auf das Wehrhaftigkeitsprinzip kann hoffentlich dabei helfen, dass Estland sich an die Bedürfnisse der Zeit anpasst. Das Forschungsergebnis trägt insgesamt dazu bei, die Haltung des estnischen Grundgesetzes bezüglich der Wehrhaftigkeit zu stärken. Zudem kann die Studie als notwendige Grundlage für weitere spezifische Untersuchungen dienen.

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