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Sondergutachten 59: Energie 2011: Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Abs. 1 EnWG

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Fachbuch

Buch. Softcover

1. Auflage 2012. 2012

314 S.

Nomos. ISBN 978-3-8329-7107-6

Gewicht: 473 g

Das Werk ist Teil der Reihe: Monopolkommission - Sondergutachten; 59

Produktbeschreibung

Mit der vorliegenden Untersuchung stellt die Monopolkommission zum dritten Mal ein Sondergutachten gemäß § 62 Abs. 1 EnWG vor. Sie stellt darin fest, dass die Wettbewerbsentwicklung auf einzelnen Märkten im Strom- und Gassektor zwar Fortschritte macht, verschiedene erhebliche Wettbewerbshindernisse jedoch fortbestehen. Vor allem auf der Erzeugerebene im Stromsektor und aufgrund der Konzentration des Gasangebots bestehen auf vorgelagerten Import- und Großhandelsstufen weiterhin ganz erhebliche Wettbewerbsdefizite. Eine Vielzahl marktlicher Verwerfungen resultiert zudem aus der Marktordnung bei erneuerbaren Energien. Die Monopolkommission erachtet hier, insbesondere durch den erwarteten Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien durch den Atomausstieg, einen grundsätzlichen Wechsel in ein marktnäheres System für überfällig und schlägt den Wandel zu einem Quotensystem vor, in dessen Rahmen Stromhändler verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem eigenen Beschaffungsportfolio vorzuhalten.

Informationen zur Reihe:

Monopolkommission – Sondergutachten

Herausgeben von der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap (Vorsitzender), Christiane Kofler, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Angelika Westerwelle und Professor Dr. Daniel Zimmer

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren. Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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