Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)
Band 6/1a, Schuldrecht 4/1a, §§ 435-439
13. Auflage
Kohlhammer
ISBN 978-3-17-041810-3
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Hardcover
13. Auflage. 2026
Umfang: 400 S.
Verlag: Kohlhammer
ISBN: 978-3-17-041810-3
Produktbeschreibung
Die Kommentierung der Verjährungsregelung des § 438 BGB bezieht sich zunächst auf die Voraussetzungen der neben der zweijährigen Regelverjährungsfrist (Abs. 1 Nr. 3) bestehenden Sondertatbestände mit längeren Fristen (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2). Hinzu kommen insbesondere die Voraussetzungen des Verjährungsbeginns durch Ablieferung oder Übergabe (§ 438 Abs. 2), die Verjährung bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) sowie die verjährungsrechtlichen Besonderheiten der Gestaltungsrechte Rücktritt und Minderung (§ 438 Abs. 4 und Abs. 5 BGB). Die zentrale Nacherfüllungsnorm des § 439 BGB setzt zum großen Teil seit dem 1.1.2022 die Vorgaben der Warenkauf-Richtlinie um, die an die Stelle der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie getreten ist. § 439 Abs. 1 BGB regelt das Wahlrecht des Verkäufers zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kommentierung behandelt insoweit neben den Grundsatzfragen des Wahlrechts die einzelnen Voraussetzungen der beiden Nacherfüllungsvarianten. Einen Schwerpunkt bildet hier die Bestimmung des für viele Fragen bedeutsamen Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die insoweit einschlägige Rechtsprechung des EuGH zu den unionsrechtlichen Vorgaben. Eine große Relevanz hat auch die Regelung des § 439 Abs. 2 BGB zur Tragung der Nacherfüllungskosten. Die lange umstrittene und vom EuGH für den Verbrauchsgüterkauf bejahte Verpflichtung des Verkäufers zur Übernahme der Aus- und Einbaukosten im Falle des Einbaus einer mangelhaften Sache ist seit dem 1.1.2018 im eingefügten Abs. 3 des § 439 BGB geregelt, und zwar ohne Beschränkung auf Verbrauchsgüterkäufe, so dass auch Käufer, die als Werk- oder Bauunternehmer die Kaufsache in eine andere Sache einbauen, die Erstattung ihrer Aufwendung verlangen können. Die Kommentierung des § 439 Abs. 4 BGB zur absoluten und relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Nacherfüllungsart behandelt insbesondere die Änderungen auf Grundlage der Warenkauf-Richtlinie. Einen weiteren Bearbeitungsschwerpunkt bildet die in § 439 Abs. 6 BGB geregelte Durchführung der Ersatzlieferung einschließlich der Ansprüche auf Nutzungs-, Verwendungs- und Wertersatz sowie die im Rahmen der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie ausdrücklich statuierte Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme der mangelhaften Sache.
Autorinnen und Autoren
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Hersteller
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