Dietlinde-Bettina Peters

Lohn ohne Arbeit: Was Sie über den Annahmeverzug wissen müssen

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14.05.2025 | Online

 

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Ziel

„Lohn ohne Arbeit“ - Wann muss der Arbeitgeber zahlen und wann nicht? Diese Frage stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit Kündigungen, sondern auch in den unterschiedlichsten Konstellationen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Häufig ist es nur die Kleinigkeit des richtigen Angebots der Arbeit entweder durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs auf Annahmeverzugslohn für Monate entscheidet. Durch den zurzeit bestehenden Arbeitskräftemangel verringert sich das Annahmeverzugslohnrisiko für die Arbeitgeberseite dann, wenn der Arbeitgeber im Gerichtsverfahren nach den Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmers fragt. In letzter Zeit sind eine Reihe von richtungsweisenden Entscheidungen zur arbeitnehmerseitigen Zumutbarkeit anderweitigen Erwerbs durch das Bundesarbeitsgericht ergangen, die in jedem Arbeitsgerichtsprozess entscheidend sein können.

Inhalt

Themenschwerpunkte, die einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn maßgeblich beeinflussen können:

 

  • Arbeitsangebot durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber
  • Angebot eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
  • Unzumutbare Annahme der Arbeitsleistung für den Arbeitgeber
  • Äußerungen des Arbeitnehmers lassen auf Leistungsunwilligkeit schließen
  • Unterschiedliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Prozessrechtsarbeitsverhältnisse
  • Zumutbarkeit bei anderweitigem hypothetischem Verdienst
  • Freistellung und Anrechnung hypothetischen Verdienstes 
  • Auskunftsanspruch über Bewerbungsbemühungen des Arbeitnehmers
  • Verletzung von Pflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
  • Bedeutung von unterschiedlichen Formulierungen im Vergleich
  • Auswirkungen des Annahmeverzugs auf Urlaubsgewährung
  • Schadensersatzanspruch neben dem Annahmeverzugslohn

Im November 2025 erscheint von Frau Peters, Richterin am Arbeitsgericht Brandenburg ein Buch zum Annahmeverzugslohn. Ihr erstes Buch zum Weisungsrecht ist bereits in zweiter Auflage erschienen.

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