Neu ab der 78. EL: Umfassende Erläuterungen zum neuen § 1a KStG
Mit dem Optionsmodell hat der Gesetzgeber in § 1a KStG mit Wirkung ab dem dem 1.1.2022 für bestimmte Personengesellschaften die Möglichkeit geschaffen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Das Optionsmodell ist beratungsintensiv und rechtsfolgeintensiv. Die Erstkommentierung des $ 1a KStG im Lademann stellt nicht nur die komplexe Neuregelung vor, sondern vermittelt auch die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (internationales Steuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer u.a.m.). Außerdem werden Beratungshinweise dazu gegeben, welche wesentlichen Gesichtspunkte bei einer Entscheidung über die Ausübung der Option und ihre rechtliche Ausgestaltung zu beachten sind.
Systematisch
Seit Jahrzehnten bewährt sich die Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes von Lademann. Der Kommentar bietet eine systematische Darstellung der Grundfragen des Körperschaftsteuerrechts und eine Vertiefung der Problematik anhand der aktuellen Rechtsprechung.
KStG: Neues im kompakten Überblick
KStG kompakt: Aktuelle Entwicklungen und Ausblicke auf Geplantes in Gesetzgebung – Rechtsprechung – Verwaltung, systematisch in der Paragrafenfolge des KStG
Anschaulich
Die oft schwierigen und komplizierten Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes werden anschaulich erläutert. Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Darstellung des Kommentars ist strikt praxisorientiert:
- klar strukturierter Aufbau der Kommentierungen
- Übersichten in ABC-Formzahlreiche Berechnungsbeispiele
- die stete Auswertung und verständliche Darlegung der jeweils neuesten Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung
Kompetent
Die Verfasser sind erfahrene Sachkenner aus der Finanzverwaltung und den steuerberatenden Berufen.