Wann muss ich ein Probe-Abo kündigen?

In der Regel muss bis spätestens eine Woche nach Erhalt des letzten Heftes gekündigt werden. Geschieht dies nicht, wird das Probe-Abo anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.

Genaue und ggf. abweichende Kündigungsbestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Detailinformationen am Produkt, oder Sie nehmen für Zeitschriften der Verlage C.H.Beck/Vahlen Kontakt mit dem Kundenservice auf, unter kundenservice@beck-shop.de.

Für Zeitschriften anderer Verlage wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unseres Partners Schweitzer Fachinformationen oHG.

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