Welche Produkte unterliegen der Buchpreisbindung?

Der Buchpreisbindung unterliegen (gem. § 1 – ggf. i.V.m. § 2 – BuchPrG):

  • Neue Bücher (i.S.v. § 2 Abs. 1 BuchPrG)
  • Zeitungen und Zeitschriften (i.S.v. § 30 Abs. 1 GWB n.F.)
  • Musiknoten
  • Kartographische Produkte
  • Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind
  • Kombiprodukte, bei denen das Hauptprodukt der Buchpreisbindung unterliegt

Auch für fremdsprachige Bücher gilt die Buchpreisbindung, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind (§ 2 Abs. 2 BuchPrG).

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