Dr. Rolf Leithaus, Dr. Thomas de la Motte

Kredite und Kreditsicherheiten in der Insolvenz

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15.05.2025 | Online

 

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Ziel

Ob eine Sicherheit von wahrem Wert ist, zeigt sich oft erst in Krise und Insolvenz. Hier kann sich nur derjenige nachhaltig und erfolgreich durchsetzen, der schon im Vorfeld seine Sicherheit insolvenzfest bestellt hat. Anhand konkreter Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Musterklauseln erfahren Sie, wie Sie Kreditsicherheiten wirksam bestellen und verwerten sollten und wie Anfechtungsrisiken erkannt und vermieden werden. Sie erhalten Lösungs- und Umsetzungsmöglichkeiten für Ihre tägliche Praxis.

Inhalt

Insolvenzfeste Bestellung von Sicherheiten

  • Personal- / Sachsicherheiten
  • Eigen- / Drittsicherheiten
  • Akzessorietät
  • Rechtsprobleme bei der Bestellung / Unwirksamkeitsgründe
  • Sicherungszweck(-vereinbarungen)
  • Sicherheiten im Konzern
  • Zivilrechtliche Besonderheiten und aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Kreditsicherheiten

Anfechtungs- und Wirksamkeitsfragen bei der Bestellung von Sicherheiten

  • Grundsätzliches zum Insolvenzanfechtungsrecht:
    • Gläubigerbenachteiligung
    • Deckungs- und Vorsatzanfechtung
    • Unentgeltliche Rechtshandlungen
    • Bargeschäft
  • Voraussetzungen für Besicherung von Sanierungskrediten
  • Anfechtungsprobleme bei der Gewährung von Krediten:
    • Ursprüngliche Besicherung
    • Nachbesicherung
  • Anfechtungsprobleme bei der Konzernfinanzierung:
    • Upstream Sicherheiten
    • Nachrangige Gesellschafterdarlehen („Kapitalersatz“)
    • Relevante Neuregelungen
  • Neuerungen aufgrund der Reform des Anfechtungsrechts

Aktuelle Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht

Allgemeines zu Kreditsicherheiten in der Insolvenz

  • Grundlagen der Aus- und Absonderungsrechte
  • Abgrenzung Insolvenzmasse/Fremdvermögen
  • Relevante Neuregelungen (MoMiG, ESUG, KIG)

Verwertung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz

  • Rechte des Insolvenzverwalters:
    • Verwertung von belasteten Gegenständen und Forderungen durch den vorläufigen Verwalter (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO)
    • Verwertung von belasteten Gegenständen und Forderungen im eröffneten Verfahren
    • Verfahrenskostenbeiträge und Verwertungsvereinbarungen
  • Rechte der Sicherungsgläubiger:
    • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
    • Erlösauskehrung (Aus- und Absonderungsrechte)
    • Eigene Verwertungsrechte/Bildung von Sicherheitenpools nach Insolvenzeröffnung

Aktuelle Rechtsprechung zu Verwertungsfragen

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