Charaktereigenschaften des französischen Insolvenzrechts
Eine Darstellung der Rechtsentwicklung entlang ihrer Protagonisten von Napoleon I. bis heute
Kovac, J
ISBN 978-3-339-13774-6
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2024
2 s/w-Tabelle.
Umfang: 310 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Gewicht: 405
Verlag: Kovac, J
ISBN: 978-3-339-13774-6
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Insolvenzrecht in Forschung und Praxis; 127
Produktbeschreibung
Zunächst wird der Leser durch eine historische Einführung an den eigentlichen Ausgangspunkt, den Code de commerce von 1807, herangeführt.
Im zweiten Kapitel setzt sich der Verfasser mit dem Insolvenzschuldner auseinander. Dieser war zunächst sehr schlecht gestellt. Erst in Vorbereitung auf die Insolvenzrechtsreformen von 1967 war erkannt worden, dass ein strafendes Insolvenzrecht nicht zur modernen Wirtschaftsrealität passte. Im Jahr 1985 wurde der Paradigmenwechsel hin zur Sanierung des Unternehmens als oberster Prämisse vollzogen. Allein die Statistiken zeigen, dass immer noch die Mehrheit der Verfahren mit einer Liquidierung des Unternehmens enden.
Die Gläubiger, Gegenstand von Kapitel 3, waren die Leidtragenden der Entwicklung des französischen Insolvenzrechts. Ab 1967 traten sie immer mehr in den Hintergrund. Im Jahr 1985 wurden die Gläubiger in die Statistenrolle verdrängt. Wegen der Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Kreditgewährung wurde die Situation der Gläubiger dann langsam etwas verbessert.
Mit dem Schuldner erstarkten auch die Kompetenzen des Insolvenzgerichts, das im Mittelpunkt von Kapitel 4 steht, im Laufe der Rechtsentwicklung. Das Gericht entwickelte sich von einem strafzweckdurchsetzenden Entscheidungsorgan zum Supermanager des Verfahrens.
Dem Insolvenzverwalter ist Kapitel 5 der Abhandlung gewidmet. In der Entwicklung hatte die Vergerichtlichung der Verfahren dazu geführt, dass der Verwalter immer mehr zum verlängerten Arm des Gerichts wurde.
Die Insolvenzgründe werden abschließend in einem eigenen Kapitel 6 behandelt. Die cessation des paiements war lange nicht gesetzlich definiert. Erst mit der Reform von 1985 wurde definiert, dass diese vorlag, wenn der Schuldner unfähig war, mit den vorhandenen Aktiva die fälligen Passiva zu bedienen. Das französische Insolvenz- und Sanierungsrecht hat sich zu einem umfangreichen Werkzeugkasten entwickelt. Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Sanierung in Frankreich als Verfahrensziel auch faktisch durchsetzt.
Autorinnen und Autoren
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