Grafik für das Drucken der Seite Abbildung von Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart – EuG | 72. Auflage | 2023 | beck-shop.de

Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart – EuG

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Ab dem 01.03.2022 geschlossene Verträge: Mindestlaufzeit 12 Monate.  Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahrs. 
Nach dem ersten Vertragsjahr verlängert sich der Vertrag bei Nichtverbrauchern um weitere 12 Monate, bei einer unveränderten Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres. Verbraucher können nach dem ersten Vertragsjahr monatlich kündigen.

 

Zeitschrift

Zeitschrift. Geheftet

Erscheinungsweise: Monatlich

77. Jahrgang. 2023

Kohlhammer. ISSN 1617-6804

Produktbeschreibung

Die Sammlung " Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Schieds- und Verwaltungsgerichte" ( EuG ), die bisher Entscheidungen der für das gesamte Bundesgebiet zugänglichen Spruchstelle Stuttgart und der Verwaltungsgerichte umfasste, ist seit 1.1.2005 auch auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte ausgedehnt worden. Dies insbesondere deshalb, weil nach dem In-Kraft-Treten der Neuregelungen in den Sozialgesetzbüchern II ( Grundsicherung für Arbeitsuchende ) und XII ( Sozialhilfe ) nunmehr für Streitigkeiten aus diesen Rechtsgebieten die Sozialgerichte zuständig sind.

Die Entscheidungssammlung EuG ist unverzichtbarer Bestandteil der Fachliteratur für alle Sozialleistungsbereiche geworden, die sich mit Fragen der Zuständigkeit, der Kostenerstattung und dem damit zusammenhängenden Leistungsrecht der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sowie den angrenzenden Rechtsgebieten auseinanderzusetzen haben. Das aus der EuG vermittelte Wissen über die Rechtsprechung zu kostenrelevanten Tatbeständen im Sozial-und Jugendhilferecht trägt nicht zuletzt auch dazu bei, finanzielle Ressourcen unter Beachtung des formellen und materiellen Rechts effektiver und effizienter einsetzen zu können und Kompetenzen sicherer zu beachten. Daneben bilden die in der EuG veröffentlichten Schiedssprüche der Spruchstelle Stuttgart sowie die Urteile und Beschlüsse der Sozial- und Verwaltungsgerichte eine wertvolle Entscheidungshilfe.

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