Mit Erscheinen der 147. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Klaus Korn erstellte umfassende Überarbeitung der allgemeinen Ausführungen (Abschnitt A.) und der Ausführungen zu der Bewertung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Entnahmen, Einlagen und ähnlichen Vorgängen (Abs. 1 Nr. 3 ff.) sowie zu sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern (Abs. 2) und zu der Sammelpostenbewertung (Abs. 2a) in der Kommentierung zu § 6 EStG (Bewertung) für Sie verfügbar.
Dabei hat Herr Klaus Korn praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen erstellt bzw. überarbeitet und geht beispielsweise auf die BMF-Schreiben v. 17.7.2023 - IV C 6 – S 2121/23/10001 :001 zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) und v. 3.3.2022 - IV C 5 – S 2334/21/10004 :001 zur Bewertung der Nutzung von Geschäfts- und Dienstfahrzeugen für Privatfahrten, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten sowie die Urteile des BFH, Urt. v. 17.5.2022 - VIII R 26/20 zur Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz und BFH, Urt. v. 9.3.2023 - IV R 24/19 zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EG-HGB ein.
Mit Erscheinen der 146. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine Aktualisierung der Kommentierung von § 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) durch Herrn Ernst Gossert für Sie verfügbar.
Im Rahmen dieser Aktualisierung hat Herr Ernst Gossert anschauliche Beispiele sowie weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise überarbeitet bzw. ergänzt. Ferner geht er auf das Schreiben des BMF vom 11.4.2022 - IV C 7 – S 2236/21/10001 :002 zu der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas sowie auf das Schreiben des BMF vom 17.7.2023 - IV C 6 –- S-2121/23/10001 :001 zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gemäß § 3 Nr. 72 EStG und dessen Auswirkungen auf die Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zur Liebhaberei ein.
Aktuell in der 145. Aktualisierung (August 2023) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 145. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ sind nun der zweite Teil ab einschließlich B. II. 5. d) „Rechtsfolge bei Erfüllung der Mitunternehmerkriterien“ einer umfassenden Überarbeitung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen und Mitunternehmerschaften) sowie zudem umfassende Überarbeitungen der Kommentierung zu § 15 Abs. 1a EStG (Gewinn aus der Anteilsveräußerung in den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG) und des Exkurses zum Verhältnis des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu § 1a KStG durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.
Herr Dr. Guido Bodden hat in diesem Rahmen weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise sowie u.a. seine Ausführungen zur Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft, zum Privatvermögen der Personengesellschaft und zu Sonderbetriebsvermögen als wesentliche Betriebsgrundlage des Mitunternehmeranteils ergänzt bzw. überarbeitet.
Weiterhin berücksichtigt Herr Dr. Guido Bodden beispielsweise die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 1.6.2022 - I R 44/18 zur transparenten Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, Urt. v. 28.9.2022 - VIII R 6/19 zur Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs und Urt. v. 29.9.2022 - IV R 18/19 zur Nicht-Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG sowie die Verfügung der OFD Frankfurt a.M. vom 12.12.2022 - S 2134 A – 14 – St 517 zu Mitunternehmern gehörenden Anteilen an Kapitalgesellschaften und die Gleich lautenden Ländererlasse vom 5.10.2022 zu den Folgen des KöMoG für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Betriebsvermögens- und Anteilsbewertung.
Aktuell in der 144. Aktualisierung (Juni 2023) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 144. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun der erste Teil (bis einschließlich B. II. 5. c) oo) „Besonderheiten bei Genussrechten“) einer umfassenden Überarbeitung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen und Mitunternehmerschaften) durch Herrn Dr. Guido Bodden für Sie verfügbar.
Der zweite Teil sowie die Aktualisierung der Kommentierung zu § 15 Abs. 1a EStG (Gewinn aus der Anteilsveräußerung in den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG) und des Exkurses zum Verhältnis des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu § 1a KStG werden mit der nächsten Aktualisierungslieferung veröffentlicht.
Herr Dr. Guido Bodden hat in diesem Rahmen weitere praktisch ausgerichtete Beratungshinweise sowie u.a. seine Ausführungen zum Verhältnis der Norm zu den §§ 3a, 6b, 7g, 10d, 50i EStG, §§ 3, 4, 8, 14 KStG, §§ 2, 5, 7, 10a GewStG und den Regelungen der InsO, zur Anerkennung von Rechtsträgerwechseln, zur Aufteilung der Einkünfte sowie zum laufenden Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich eines geplanten Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze an die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG-Steueranpassungsgesetz) ergänzt bzw. überarbeitet.
Weiterhin geht Herr Dr. Guido Bodden beispielsweise auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 03.05.2022 - IX R 22/19 zur AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, des BFH, Urt. v. 30.06.2022 - IV R 42/19 zur Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR und des FG Münster, Urt. v. 15.09.2022 - 1 K 2751/20 G zur Erbengemeinschaft als (atypisch) Unterbeteiligte an einem Kommanditanteil ein.
Aktuell in der 143. Aktualisierung (April 2023) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 143. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine umfassende Gesamtbearbeitung der Kommentierung zu § 18 EStG (Selbständige Arbeit) durch Herrn Klaus Korn, der dabei u.a. praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, kritische Stellungnahmen und ABC-Darstellungen überarbeitet bzw. ergänzt hat, für Sie verfügbar.
Berücksichtigt wurden dabei ferner namentlich das Urteil des FG Köln, Urt. v. 27.04.2023 - 2 K 553/18 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Einkünften als Off-Sprecher in sog. Doku-Entertainment-Formaten sowie damit einhergehender Coachingtätigkeit und die Schreiben des BMF vom 06.04.2023 - IV C 6 – S 2246/19/10004 :004 zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege sowie ebenfalls vom 06.04.2023 - IV C 6 – S 2246/20/10002 :001 zu Betriebsausgabenpauschalen bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit ab 2023.
Aktuell in der 142. Aktualisierung (März 2023) des Korn EStG Kommentars u.a.:
Mit Erscheinen der 142. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun die von Herrn Dr. Guido Bodden erstellte umfassende Überarbeitung seiner Ausführungen zur Einkommensbesteuerung bei Insolvenz des Steuerpflichtigen in der Kommentierung zu § 2 EStG (Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen) für Sie verfügbar.
Dabei hat Herr Dr. Guido Bodden praktisch ausgerichtete Beratungshinweise ergänzt bzw. überarbeitet und geht beispielsweise auf das Schreiben des BMF vom 08.04.2022 - IV C 6 – S 2242/20/10002 :001 zur sachlichen Unbilligkeit von aus dem rückwirkenden Ansatz des Ertrags aus einer Restschuldbefreiung resultierenden Steuerforderungen bei Betriebsaufgabe nach Insolvenzeröffnung sowie auf die Entscheidungen des BFH, Urt. v. 05.04.2022 - IX R 27/18 zur Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehenden Steuerbescheiden und des FG Nürnberg, Urt. v. 17.03.2022 - 4 K 355/21 zur Zuordnung eines Veräußerungsgewinns i.S.d. § 16 EStG aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos im Rahmen der Einkünfte des Insolvenzschuldners als Kommanditist einer GmbH & Co. KG zu der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein.