Mit diesem Praxiskommentar sind Berater seit jeher auf der sicheren Seite. In dem seit Jahrzehnten bewährten Standardwerk finden Sie alles, was Sie für eine kompetente Beratung im Vorfeld und in jedem Verfahrensstadium brauchen, und zwar sowohl im materiellen Steuerstrafrecht als auch im Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen. Ob gegenüber dem Finanzamt, den Ermittlungsbehörden oder den Gerichten.
Experten aus Wissenschaft und Praxis geben Ihnen alles an die Hand, um das Beste für Ihren Mandanten herauszuholen. Praxisnah mit wissenschaftlicher Grundlegung.
- Wertvolle Praxistipps und Handlungsempfehlungen
- Anschauliche Fallbeispiele, Tabellen, Übersichten und Schaubilder
- Kritische Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur
- Konzentrierte Wiedergabe wichtiger Sachverhalte und Urteilspassagen
Vier Lieferungen pro Jahr bieten die beste Gewähr für eine kontinuierliche Begleitung der rasanten Rechtsentwicklung.
Beziehern des Kohlmann steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu der Datenbank „Kohlmann online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
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Das Online-Modul bietet folgende hochwertige Inhalte:
- Kohlmann, Steuerstrafrecht Kommentar, 4.200 Seiten
- Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 3.300 Seiten
- Schaumburg/Peters, Internationales Steuerstrafrecht, 1.200 Seiten
- Fachzeitschrift ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, 12 Aufgaben/Jahr
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 80 – September 2023
Für diese Lieferung sind große Teile des § 370 AO überarbeitet worden. Im Bereich der Tathandlungen eingearbeitet ist unter anderem die strafrechtliche Bedeutung des neuen § 153 Abs. 4 AO. Dieser verpflichtet den Steuerpflichtigen, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse von Vorprüfungen anzupassen. Weitere Neuerungen bei den Tathandlungen betreffen die Hinterziehung von Kfz- Steuern und die Neufassung des TabakStG.
Zu Ausländischen Lebensversicherungen enthält diese Ergänzungslieferung die aktuellen Entwicklungen der Rechtslage. Wesentliche Änderungen, wie der BFHBeschluss vom 26.3.2019, die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 16.5.2019 sowie das Urteil des FG Köln vom 30.1.2019 zu Termfix-Versicherungen haben Eingang in die Bearbeitung gefunden.
Die rechtliche Behandlung von Krypto-Werten steht immer noch am Anfang und verspricht – aufgrund täglich neuer technischer Entwicklungen – spannend zu bleiben. Auch wenn viele Fragen noch offen sind, zeichnen sich inzwischen Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur ab. Insbesondere die im BMF-Schreiben zutage tretende Verwaltungsauffassung bietet dem Steuerpflichtigen und seinem Berater Orientierung. Die Kommentierung bietet eine an steuerstrafrechtlichen Grundsätzen orientierte Einordnung der offenen Fragen und ergangenen Entscheidungen. Neben den rechtlichen Aspekten erfolgt eine Darstellung der praktischen und technischen Hürden, denen sich der Berater in Mandaten mit Bezug zu Krypto-Werten konfrontiert sieht.
Die verfahrensrechtlichen Tatbestände der §§ 403, 405, 408 und 409 AO sind komplett neu bearbeitet worden. Dabei wurden aktuelle Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Rechtsprechung sowie neuere Literatur berücksichtigt. Bei der Entschädigung von Zeugen, Dritten und Sachverständigen u.a. durch das JVEG (§ 405 AO) haben sich kostenrechtliche Neuerungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ergeben. Dies macht sich insbesondere durch die gestiegenen Gebührensätze und Vergütungen bemerkbar. Um die Kostenerstattung bei der Beauftragung eines Verteidigers und/oder steuerlichen Beraters geht es bei § 408 AO, insb. um die Streitfrage, ob auch die Kosten bei Hinzuziehung mehrerer Beistände erstattungsfähig sind. Auch steuerliche Fragen im Zusammenhang mit den Strafverteidigerkosten werden dargestellt. Abschließend ist ein Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag bei Freispruch enthalten.
Schließlich enthält diese Lieferung den Textabdruck der DA-KG 2023 Kapitel S „Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten".