Perfekt ausgerichtet auf die Baurechts-Praxis.
Die Richtschnur im privaten Baurecht
Die wichtigsten und aktuellsten Themen des privaten Baurechts
und des Bauprozesses bringt dieses Handbuch auf den Punkt. Konsequent an typischen Beispielen orientiert, verbunden mit direkt umsetzbaren Hinweisen für die Praxis, zeigt das Werk, wie das neue Bauvertragsrecht konkret anzuwenden ist.
Die neueste Auflage verarbeitet vollumfänglich das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Bereits eingearbeitet sind auch die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019, welches die Unvereinbarkeit der verbindlichen Mindestsätze (HOAI-Preisrecht) mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgestellt hat. Daneben ist auch das BGH-Urteil vom 8.8.2019 zum Maßstab der Preisanpassung bei Mengenänderungen im VOB-Vertrag berücksichtigt.
Mit der ganzen Kompetenz des BGH
Das Werk ist geprägt von den Herausgebern Prof. Dr. Rolf Kniffka, Dagmar Sacher und Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, die als BGH-Richter an dem für Baurecht zuständigen 7. Zivilsenat tätig sind bzw. waren, sowie von Dr. Wolfgang Koeble, einem führenden Anwalt im Baurecht. Dies garantiert für alle gängigen baurechtlichen Probleme eine an der aktuellen Rechtsprechung orientierte Lösung.
Der Inhalt:
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- AGB im Bauvertrag
- Abnahme der Bauleistung
- Werklohnanspruch des Auftragnehmers
- Haftung des Unternehmers
- Freistellungsanspruch
- Ansprüche wegen Leistungsstörungen
- Abwicklung des gekündigten Bauvertrages
- Anspruchssicherung bei Bausachen
- Formen des Bauens und Baumodelle
- Architektenrecht
- Vorprozessuale Aufklärung und Beweissicherung
- Einstweilige Verfügung in Bausachen
- Gerichtliche Zuständigkeit in Bausachen
- Die Feststellungsklage
- Die Freistellungsklage
- Streitverkündung
- Besonderheiten des Berufungsrechts in Bausachen
- Praktische Hinweise für Richter
»Das Handbuch lässt für den Baurechtler keine Fragen offen und kann heute als Rückgrat des privaten Baurechts und Bauprozesses bezeichnet werden. Es gehört in die Bibliothek eines jeden Baurechtlers.«
Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, RA und FA für Bau- und Architektenrecht, in: NZBau 05/2015, zur Vorauflage