Das im Jahre 2008 neu gefasste und seither mehrfach, zuletzt im Jahr 2019 angepasste Rettungsdienstgesetz des Landes Brandenburg erfährt mit dem vorliegenden, konkurrenzlosen Werk eine umfassende aktuelle Kommentierung, die sich unter Einbeziehung insbesondere der Vorgaben des Landesrettungsdienstplans eng an den gesetzlichen Bestimmungen orientiert und diese hinsichtlich aller ihrer Vorgaben ebenso eingehend wie anschaulich erläutert.
Hierbei werden sowohl rechtliche Fragestellungen, wo vorhanden unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung und weiterführender Literatur, als auch Erfordernisse und Problemstellungen der rettungsdienstlichen Praxis dargestellt. Schwerpunkte der Kommentierung bilden angesichts ihrer Aktualität die Ausgestaltung der Hilfsfrist und ihre organisatorischen, amts- und strafrechtlichen Implikationen, die Vergabe der Aufgaben des Rettungsdiensts an Dritte unter Einbeziehung der jüngsten europäischen und nationalen, insbesondere auch brandenburgischen vergaberechtlichen Rechtsprechung, die Finanzierung des Rettungsdiensts samt ihrer kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen, Fragen des Zusammenwirkens der Träger des Rettungsdienstes mit den übrigen am Rettungsdienst Beteiligten und schließlich die Ausgestaltung der Vorkehrungen zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV). Berücksichtigung findet das NotSanG und die Datenschutzgrundverordnung.
Weitere für die Rechtsmaterie relevante Vorschriften, Vereinbarungen und Satzungsmuster enthält der komprimiert gefasste und auf unverzichtbare oder unveröffentlichte bzw. nur aufwändig zu recherchierende Ergänzungen beschränkte Anhang des Beitrags.
Das auch in der Rechtsprechung gut aufgenommene Werk unterstützt als Arbeits- und Orientierungshilfe alle mit dem Rettungsdienst befassten Behörden, Hilfsorganisationen, Verbände, Institutionen, Krankenkassen, ärztliche Körperschaften, Krankenhäuser, Ärztekammern, beratende Rechtsanwälte, und ist damit ein nützlicher und vielseitiger Ratgeber für die gesamte Praxis und Ausbildung.
Dr. iur Steffen Iwers, Ministerialrat beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages Brandenburg, war als Referent des Landkreistages Brandenburg viele Jahre mit der Entwicklung und Umsetzung dieser Materie befasst und verfügt über einen profunden Erfahrungsschatz.