Berücksichtigung von Vordienstzeiten und anderen förderlichen Zeiten sowie sonstigen Zeiten im Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Länder
nach der zum 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform
KSV Medien
ISBN 978-3-8293-2071-9
Standardpreis
Bibliografische Daten
Fachbuch
Buch. Softcover
2025
Umfang: 466 S.
Format (B x L): 14,8 x 21 cm
Verlag: KSV Medien
ISBN: 978-3-8293-2071-9
Weiterführende bibliografische Daten
Das Werk ist Teil der Reihe: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung; 33
Produktbeschreibung
Die rechtswissenschaftliche Dissertation hat jene Regelungen im Beamtenrecht zum Gegenstand, mit denen bei der Ausbildung, der Einstellung, dem Vorankommen in der Laufbahn, der Besoldung und der Versorgung Zeiten einer vorherigen Beschäftigung bzw. anderer förderlicher Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie sonstige Zeiten im Lebenslauf berücksichtigt werden. Zunächst wird das Status- und Laufbahnrecht, dann das Besoldungsrecht und schließlich das Versorgungsrecht analysiert. Dazu werden die Regelungsbereiche beschrieben und Unterschiede zwischen Bundes- und Landesrecht herausgestellt. Zugleich werden die bereichsspezifischen Maßstäbe für den Normvollzug herausgearbeitet und die Auslegung der maßgeblichen Rechtsbegriffe erörtert. Außerdem wird geprüft, ob es relevante Parallelen mit dem Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gibt und inwiefern Wechselwirkungen zwischen den Rechtsgebieten bestehen. Anschließend wird die Vereinbarkeit des zuvor betrachteten Beamtenrechts mit den einschlägigen höherrangigen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften begutachtet.
Die Arbeit soll zur Klärung von Zweifelsfragen beitragen, die bei dem Vollzug der untersuchten Vorschriften aufkommen, und insofern als Orientierungshilfe dienen. In der Auseinandersetzung mit Rechtsauffassungen aus Literatur und Rechtsprechung werden zudem Anregungen für Neuinterpretationen entwickelt. Für die künftige Normsetzung werden rechtliche Handlungsspielräume und Handlungsbedarfe beleuchtet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen können die Organe der Gesetzgebung entscheiden, ob Unterschiede beseitigt, Regelungen, die dem gesetzgeberischen Zweck nicht vollends entsprechen, angepasst oder nicht mit höherrangigem Recht zu vereinbarende Vorschriften aufgehoben oder geändert werden.
Martin Humberg ist Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und war zuvor u. a. Richter am Verwaltungsgericht Regensburg sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Dissertation entstand anlässlich seiner Tätigkeit als Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer, das sich der Forschung über und für die öffentliche Verwaltung widmet und wissenschaftliche Beratung für die Verwaltungspraxis anbietet.
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